Wohin in Europa könn(t)en wir in diesen Herbstferien noch reisen

Wohin können wir reisen?
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Von Mathieu Pollet
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Jedes Land in Europa hat derzeit eigene Regeln für die Einreise aus dem Ausland. Was ist wo erlaubt? Hier finden Sie eine Liste mit den jeweiligen Bestimmungen.

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In mehreren Regionen in Europa haben die Herbstferien begonnen. Gleichzeitig gibt es immer mehr Risikogebiete - sogar innerhalb Deutschlands. Am Frankfurter Flughafen ist es trotz hessischer Schulferien derzeit eher leer.

Für viele stellt sich die Frage: Was geht und was geht nicht? Welche europäischen Länder haben welche Beschränkungen erlassen?

Eigentlich hat der deutsche Gesundheitsminister alle aufgefordert, auch in den kommenden Monaten Urlaub im eigenen Land zu machen. Aber inzwischen sind mehrere Bezirke von Berlin Risikogebiete. Wer von dort kommt, muss beispielsweise in Schleswig-Holstein in Quarantäne.

Weil sich die Coronavirus-Situation ständig verändert, ändern sich auch die Regeln.

Deutschland, die Schweiz und Österreich veröffentlichen regelmäßig eigene neue Risikolisten. So hat die Schweiz Kosovo von der Risikoliste gestrichen - Deutschland und Österreich dagegen nicht.

Das Auswärtige Amt in Berlin bietet eine Sicher-Reisen-App an, auf der man sich gezielt über bestimmte Länder informieren kann.

Wir haben eine Liste mit den aktuellen Regeln zusammengestellt und beginnen mit den beliebten Urlaubsländern Schweiz und Österreich - danach finden Sie die Länder Europas in alphabetischer Reihenfolge.

Schweiz

Das deutsche Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für die Schweizer Kantone Genf und Waadt ausgegeben.

Anders als andere Länder, erkennt die Schweiz keine negativen PCR-Tests an, um die Quarantäneauflagen bei der Einreise zu umgehen. Sie müssen sich 10 Tage in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Land einreisen, das vom Bundesamt für Gesundheit auf die Risikoliste gesetzt wurde.

Die Schweizer Behörden haben die Gebiete mit einem hohen Infektionsrisiko aufgelistet: Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Bahamas, Bahrain, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Tschechische Republik, Dominikanische Republik, Gibraltar, Guyana, Honduras, Indien, Irak, Israel, Kosovo, Kuwait, Libanon, Libyen, Malediven, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Namibia, Nordmakedonien, Palästinenergebiete, Panama, Paraguay, Peru, Katar, Rumänien, Sint Maarten, Spanien, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und die meisten französischen Regionen.

Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit.

Österreich

Sie können nach Österreich einreisen: wenn Sie nur in einem Land waren oder wohnen, in dem die COVID-19-Situation in den letzten zehn Tagen stabil war. Allerdings warnt die deutsche Regierung vor Reisen nach Tirol, Vorarlberg und Wien.

Die österreichischen Behörden haben die "sicheren" Länder aufgelistet: Australie, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (mit Ausnahme der Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Cote d’Azur), Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal (mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Norte), Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, in Spanien sind nur die Kanaren als sicher eingestuft, Tschechien mit Ausnahme der Region Prag, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern

Österreich warnt vor Reisen in 37 Staaten - nämlich nach Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Malediven, Mexiko, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Senegal, Serbien, Südafrika; Türkei, Ukraine und USA.

Hat sich die Person innerhalb der vergangenen 10 Tage auch in anderen Ländern aufgehalten oder kommt aus einem Drittland, ist die Einreise entweder mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis möglich, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt oder es muss nach der Einreise eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen und anfallende Kosten dafür müssen selbst bezahlt werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Gesundheit.

Belgien

Das deutsche Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach ganz Belgien. Und Belgien spricht von einer "erhöhten Wachsamkeit" für die orange gekennzeichneten deutschen Gebiete Berlin, Freiburg, Weser-Ems, Münster, Arnsberg, Chemnitz, Oberbayern, Niederbayern, Stuttgart, Karlsruhe, Mittelfranken, Schwaben, Oberpfalz, Bremen, Hamburg, Hannover, Tübingen, Unterfranken, Darmstadt, Düsseldorf und Köln.

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Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einer der "roten Zonen", also aus einem Risikogebiet, nach Belgien einreisen. Die Regierung hat beschlossen, ab Freitag, den 25. September 2020, das Reiseverbot für eine rote Zone durch eine Reisewarnung zu ersetzen, wobei dringend davon abgeraten wird, in eine solche Zone zu reisen.

Die belgischen Behörden haben die "roten Zonen" aufgelistet: Alle Länder außerhalb der EU und Schengen,

zudem Andorra,

in Dänemark: Hauptstadtregion und Nordjütland,

in Frankreich: Stadt Paris; Departements Ain, Alpes-Maritimes, Ariège, Aveyron, Bouches-du-Rhône, Calvados, Corse-du-Sud, Côte-d’Or, Doubs, Essonne, Eure, Eure-et-Loir, Gard, Gers, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Gironde, Haute-Corse, Haute-Garonne,Haute-Loire, Hauts-de-Seine, Hérault, Ille-et-Vilaine, Indre-et-Loire, Isère, Landes, Loire, Loire-Atlantique, Loiret, Lot-et-Garonne, Maine-et-Loire, Marne, Martinique, Nord, Pas-de-Calais, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Pyrénées-Orientales, Réunion, Rhône, Sarthe, Seine-et-Marne, Seine-Maritime, Seine-Saint-Denis, Saône-et-Loire, Somme, Tarn, Tarn-et-Garonne, Val-d’Oise, Val-de-Marne, Var, Vaucluse, Vienne, Yvelines sowie Alpes-de-Haute-Provence, Aude, Bas-Rhin, Charente, Drôme, Hautes-Alpes, Hautes-Pyrénées, Haute-Vienne, Lozère, Nièvre, Oise, Savoie, Yonne,

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Georgien, Island, in Kroatien die Provinzen Split-Dalmatien, Lika-Senj, Požega-Slawonien und die Provinz Karlovac, Luxemburg, Malta, Monaco, in den Niederlanden: die Provinzen Utrecht, Süd-Holland und Nord-Holland, Nord-Brabant, Groningen, Gelderland und Flevoland

in Österreich die Bundesländer Wien, Tirol, Vorarlberg

in Portugal die Metropolregion Lissabon

Rumänien

in der Schweiz die Kantone Waadt und Genf

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in der Slowakei die Region Bratislava

ganz Spanien außer der Valencianischen Gemeinschaft und den Inseln Teneriffa, El Hierro, La Gomera und La Palma

Tschechische Republik

Tunesien

in Ungarn die Regionen Budapest, Westtransdanubien, Pest, das zentrale Transdanubien

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im Vereinigtem Königreich: North West England, West Central Scotland, North-East England, Yorkshire and Humber, West Midlands, West Wales and the Valleys, Southern Scotland, Nordirland

Alle Personen, die mindestens 48 Stunden nach oder durch Belgien reisen, müssen ein Passagiersuchformular ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der deutschsprachigen Website des belgischen Außenministeriums.

Bulgarien

Österreich und die Schweiz warnen nicht mehr vor Reisen nach Bulgarien.

Das deutsche Auswärtige Amt schreibt zu Bulgarien: "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirk (Oblast) Blagoevgrad wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt."

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Sie können in das Land einreisen: wenn Sie Einwohner der EU, des Schengen-Raums und von Großbritannien sind.

Darüber hinaus können Bürger aus Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Nordmakedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Montenegro, Moldawien, Israel, Kuwait, Weißrussland und der Türkei ohne Einschränkungen nach Bulgarien einreisen.

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie aus einem Drittland einreisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der bulgarischen Website COVID-19.

Dänemark

Deutschland hat am 23.09. Kopenhagen und die Hauptstadtregion zum Risikogebiet erklärt.

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Seit Juni dürfen Touristen aus den meisten EU-Staaten - darunter aus Deutschland - wieder nach Dänemark einreisen. Allerdings gelten Österreich und die Schweiz seit dem 19. September nicht mehr als "offene Länder", wie die Internetseite VISIT DENMARK erklärt.

Zudem Sie müssen Ihre Reise rechtfertigen und einen negativen PCR-Test vorlegen: Wenn Sie aus Andorra, Belgien, Kroatien, Frankreich, Luxemburg, Monaco, Malta, Rumänien, San Marino, Spanien und der Tschechischen Republik oder einem Drittstaatsangehörigen einreisen - Tourismus ist nicht erlaubt.

Sie dürfen nicht einreisen: wenn Sie deutliche Symptome wie trockenen Husten und Fieber haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der dänischen Polizei.

Deutschland

Deutschland hat wegen Covid-19 Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten erlassen. Die Liste der Risikogebiete wird ständig aktualisiert.

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Bei der Einreise aus Risikogebieten gilt die Pflicht, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben.

Sie müssen bei der Einreise nach Deutschland einen weniger als 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen oder sich direkt in häusliche Isolation begeben, wenn Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet (in dem die Coronavirus-Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner liegt) aufgehalten haben.

Das gilt auch für einige innerdeutsche Coronavirus-Hotspots bei der Einreise in andere Bundesländer.

In Deutschland können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Die kostenlosen Coronavirus-Tests an Flughäfen und Bahnhöfen werden inzwischen abgeschafft.

Am 15. Oktober sollten neue Regeln in Kraft treten, dann müssen Sie sich bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland in Quarantäne begeben und nach 5 Tagen einen Coronavirus-Test machen.

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Zu den Risikogebieten zählt Deutschland auch Spanien, alle Regionen in Frankreich bis auf Grand Est, die österreichischen Bundesländer Wien, Vorarlberg und Tirol sowie die Schweizer Kantone Waadt und Genf.

Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.

_Weitere Informationen finden Sie auch auf Englisch auf der Website des Auswärtigen Amtes. _

Estland

Sie unterliegen einer 14-tägigen Beschränkung der Freizügigkeit, wenn Sie aus einem Land mit einer hohen Infektionsrate einreisen. Sie können die 14-Tage- Frist verkürzen, indem Sie sich einem PCR-Test unterziehen.

Deutschland hat die Region Vida-Iru als Risikogebiet eingestuft.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Außenministeriums.

Finnland

Seit dem 28. September 2020 gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise aus Deutschland nach Finnland. Nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland sind seitdem nicht mehr gestattet.

Sie müssen Ihre Reise rechtfertigen: auch wenn Sie aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Zypern, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anreisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der finnischen Richtlinien für Reisende._

Frankreich

Deutschland hat ganz Frankreich bis auf die Region Grand Est wegen hoher Coronavirus-Infektionszahlen auf die Liste der Risikogebiete gesetzt.

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Die Schweiz warnt ebenfalls vor Reisen in die meisten französischen Regionen, allerdings bleiben die grenznahen Gebiete offen - vor allem, um den Arbeitspendlern das Leben nicht zu erschweren.

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie aus Algerien, Bahrain, Indien, Israel, Kuwait, Madagaskar, Oman, Panama, Peru, Katar, Serbien, Südafrika, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den Vereinigten Staaten nach Frankreich einreisen.

Sie müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie bei Ihrer Ankunft Symptome von COVID-19 zeigen und keinen aktuell negativen PCR-Test haben.

In den meisten französischen Städten gilt Maskenpflicht auch im Freien. Viele Museen sind aber wieder geöffnet.

Auch in den sogenannten "roten Zonen" - bis auf Marseille und Aix-en-Provence - bleiben Restaurants offen - an manchen Orten müssen sie aber früher als sonst dicht machen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.

Kroatien

Seit September steht Kroatien auf der Quarantäne-Liste der Schweiz. Österreich hatte schon im August eine Reisewarnung für Kroatien ausgegeben.

Das deutsche Auswärtige Amt hat die Gespanschaften Lika-Senj, Zadar, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina als Risikogebiete eingestuft. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des AA zu Kroatien

Sie können in das Land einreisen: wenn Sie aus der EU oder dem Schengen-Raum kommen.

Sie müssen einen negativen PCR-Test und einen Nachweis über eine bezahlte Unterkunft vorlegen: wenn Sie aus einem Drittland einreisen. Wenn nicht, müssen Sie eine 14-tägige Quarantäne oder Selbstisolierungsmaßnahmen einhalten.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website EnterCroatia.

Griechenland

Alle Personen, die nach Griechenland reisen, müssen ein Einreiseformular ausfüllen. Dieses dient vor allem zur Rückverfolgung der Kontaktdaten.

Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code erstellt, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Boarding.

Passagiere von Flügen aus Bulgarien, Rumänien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Malta, Belgien, Spanien, Albanien, Nordmakedonien und Ungarn (bis 12. Oktober 2020) aus der Tschechischen Republik und Polen (ab 3. Oktober 2020) nach Griechenland müssen ein negatives PCR-Testergebnis für COVID-19 vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor ihrer Einreise nach Griechenland durchgeführt wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf Englisch auf der Website der griechischen Regierung.

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Großbritannien

Alle Personen, die in das Vereinigte Königreich von Großbritannien reisen, müssen sich frühestens 48 Stunden vor der Einreise im Internet anmelden und dafür ein Passagierformular ausfüllen.

Deutschland steht derzeit auf der sogenannten Korridorliste, die es erlaubt, ohne die ansonsten strengen Auflagen einzureisen. Seit August hat die britische Regierung die Staaten auf der Korridorliste oft sehr kurzfristig geändert. Anfang Oktober wurden die Türkei und Polen gestrichen.

Sie müssen sich nach ihrer Ankunft in Großbritannien selbst in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Land einreisen, das nicht auf der britischen Korridorliste steht.

Die Korridorliste des Vereinigten Königreichs von Großbritannien sieht eine freie Einreise u.a. für die folgenden Länder vor: Deutschland, Italien, Griechenland (ohne Inseln), Finnland, Norwegen, Schweden, San Marino, Gibraltar, Liechtenstein, Litauen, Lettland, 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

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Island

Island hat fast alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft. Nach der Ankunft müssen sich Einreisende in Quarantäne begeben und dann mindestens zwei Corona-Tests machen, wovon Sie den ersten selbst bezahlen müssen.

Weitere Infos zur Einreise aus Deutschland, gibt das Auswärtige Amt im Internet.

Sie dürfen einreisen: wenn Sie aus Dänemark, Finnland, den Färöer-Inseln, Grönland, Norwegen und Deutschland ohne Einschränkung reisen.

Sie unterliegen einer Quarantänezeit: wenn Sie aus einem anderen Land des EU/Schengen-Gebiets einreisen (nur für unbedingt erforderliche Reisen).

Sie dürfen nicht in das Land einreisen: wenn Sie aus einem Drittland einreisen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des isländischen Gesundheitsministeriums.

Irland

Sie unterliegen einer 14-tägigen Einreisebeschränkung: wenn Sie von einem Ort reisen, der nicht auf der grünen irischen COVID-19-Liste steht - darauf stehen nur noch Zypern, Finnland, Lettland und Liechtenstein.

Zur Quarantänepflicht schreiben die irischen Behörden:

"Gehen Sie nicht zur Arbeit, es sei denn, Sie arbeiten selbstständig von zu Hause und können anderen Menschen völlig ausweichen.

Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.

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Empfangen Sie keine Besucher zu Hause.

Besuchen Sie keine andere Menschen, auch wenn Sie sich normalerweise um sie kümmern.

Gehen Sie nicht in Geschäfte oder Apotheken, es sei denn, es ist absolut notwendig - wenn möglich, bestellen Sie Ihre Einkäufe online oder lassen Sie sie von Ihrer Familie oder Freunden vorbeibringen.

Treffen Sie keine älteren Menschen, keine Personen mit einer chronischen Erkrankung oder schwangere Frauen."

Alle Personen, die nach Irland reisen, müssen ein Passagierformular ausfüllen. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.

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Deutschland hat Ende September Dublin zum Risikogebiet erklärt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der irischen Regierung.

Italien

Die Schweiz warnt seit Ende September vor Reisen nach Ligurien.

Aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien kommen.

Sie müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie aus Australien, Bulgarien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Ruanda, Republik Korea, Rumänien, Thailand, Tunesien und Uruguay anreisen.

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Nicht nach Italien einreisen darf man zur Zeit aus Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kuwait, Nordmazedonien, Moldawien, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik / Kosovo, Montenegro, Serbien und Kolumbien (nur für Nicht-EU-Bürger).

Alle Personen, die nach Italien reisen, müssen eine Selbstdeklaration ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des italienischen Außenministeriums.

Lettland

Sie müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Land einreisen, in dem die Infektionsrate über 16 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt. Nur Reisende aus Litauen, Finnland, Liechtenstein, Zypern und dem Vatikan sind in Europa vorerst nicht betroffen.

Alle Personen, die nach Lettland reisen, müssen einen Fragebogen ausfüllen.

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_Weitere Informationen finden Sie in der lettischen wöchentlichen Aktualisierung der Sicherheitsmassnahmen._

Litauen

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und werden einer Quarantänezeit unterworfen: wenn Sie aus einem Land einreisen, in dem die Infektionsrate über 25 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt

Alle Personen, die nach Litauen reisen, müssen ein Formular ausfüllen, das im Internet auf Englisch erklärt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des litauischen Außenministeriums.

Luxemburg

Luxemburg war über die Schließung der Grenzen sehr verärgert und setzt auf die Einheit innerhalb der EU. Es gibt keine Beschränkungen, wenn Sie aus der EU, dem Schengen-Raum und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien einreisen.

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Wenn Sie aus einem Drittland kommen, gelten die innerhalb der EU beschlossen Einschränkungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der luxemburgischen Regierung zu COVID-19.

Malta

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie aus Frankreich (alle Pariser Flughäfen und Marseille), Rumänien, Spanien (aus Barcelona, Girona, Madrid), Tunesien und der Tschechischen Republik einreisen.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Visier tragen, zudem wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

Sie dürfen nicht einreisen: wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind oder wenn Sie nicht mindestens 14 Tage in einem der zugelassenen Länder verbracht haben, bevor Sie Malta erreichen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums.

Niederlande

Die Einreise aus EU- und Schengen-Staaten ist im Prinzip möglich.

Allerdings hat Deutschland eine Reisewarnung für Teile des Lands erteilt. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: "In den Provinzen Utrecht, Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung."

Sie unterliegen einer Quarantänezeit: wenn Sie aus Ländern einreisen, die von den Niederlanden als "orange" gekennzeichnet sind. Dazu gehören Andorra, Aruba, Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien, St. Maarten, Spanien, Monaco, griechische Inseln und verschiedene Departements in Frankreich, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Zypern, Slowenien, Slowakei und Ungarn.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

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Norwegen

Seit dem 29. August 2020 gilt für Reisende aus Deutschland wieder eine Quarantänepflicht, da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente (z. B. Buchungsbestätigung) nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden.

Erklärt werden die Regelungen auch auf Deutsch - auf der Seite VISITNORWAY.

Sie müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Land einreisen, in dem in den letzten zwei Wochen mehr als 20 Fälle pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind und in dem in den letzten zwei Wochen durchschnittlich mehr als 5 Prozent positive Tests pro Woche durchgeführt wurden, sind Estland, Lettland, Litauen und einige Teile Dänemarks, Finnlands und Schwedens derzeit die einzigen Ausnahmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

Polen

Sie können in das Land einreisen: wenn Sie aus der EU und dem Schengen-Raum kommen. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit.

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Sie müssen in Quarantäne, wenn Sie von außerhalb der EU/Schengen nach Polen reisen.

Verboten ist die EInreise derzeit aus: Belize, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Brasilien, Bahrain, Spanien, Israel, Katar, Kuwait, Libyen, Argentinien, Chile, Frankreich, Guatemala, Honduras, Irak, Kolumbien, Costa Rica, Libanon, Malediven, Namibia, Moldawien, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Kap Verde, Vereinigte Staaten, Bolivien und die Bahamas.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der polnischen Regierung.

Portugal

Derzeit gibt es keine Reiseeinschränkungen, wenn Sie aus Deutschland nach Portugal reisen. Zuletzt verzeichnet das Land eine steigende Zahl von Neuinfektionen. Das Auswärtige Amt in Berlin hat eine Reisewarnung für Lissabon erteilt.

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie auf die Inselgruppe Madeira oder die Azoren reisen.

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Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und Ihre Reise rechtfertigen: wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder Schengen-Land kommen und ihre Reise rechtfertigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der portugiesischen Tourismus-Website.

Rumänien

Für Teile Rumäniens gilt aktuell eine deutsche Reisewarnung: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Caraș-Severin, Iaşi, Ilfov, Neamt, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie die Hauptstadt Bukarest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Auch Österreich hat besondere Bestimmungen erlassen, die Sie hier nachlesen können.

Sie müssen sich in Quarantäne begeben, wenn Sie aus einem Land mit hoher Inzidenzrate (Luxemburg, Malta und einige Regionen Spaniens) einreisen.

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Beachten Sie, dass direkte Passagierflüge aus Schweden, Portugal, Großbritannien, den USA, dem Iran und der Türkei ausgesetzt sind.

Weitere Informationen finden Sie in der rumänischen Liste der betroffenen Gebiete.

Slowakei

Am 1. Oktober 2020 hat die Slowakei für die nächsten 45 Tage den Coronavirus-Notstand erklärt.

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und unterliegen einer Quarantänezeit: wenn Sie aus einem EU-Land einreisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des slowakischen Außenministeriums.

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Slowenien

Sie unterliegen einer Quarantäne, wenn Sie aus einem Land mit mehr als 40 Fällen pro 100.000 Einwohner einreisen. Deutschland hat die Region Primorsko-notranjska als Risikogebiet eingestuft.

Deutschland, die Schweiz und Österreich stehen nicht auf der sogenannten Green List, der Länder, aus denen die Einreisenden nicht 10 Tage lang in Quarantäne müssen.

Ohne Einschränkungen einreisen dürfen Bürger aus Australien, Zypern, Finnland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Neuseeland, Polen, Serbien, Südkorea und Uruguay.

Informationen gibt es auch auf Deutsch von der slowenischen Tourismusagentur.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Slowenischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

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Spanien

Spanien hat versucht, die Touristensaison zu retten. Das beliebte Ferienland kämpft aber seit Ende August wieder mit einer sehr hohen Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Daher steht es auf der Liste der Reisewarnungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der spanischen Tourismusbehörde.

Schweden

Reisen von einem anderen EU-Land (wie Deutschland und Österreich), einem Teil des EWR, Großbritanniens und aus der Schweiz nach Schweden sind möglich. Ein Transit über Dänemark ist für Urlauber möglich, die nach Schweden wollen.

Mehr Infos finden Sie auf Deutsch auf der Internetseite VISITSWEDEN.

Sie dürfen nicht in das Land einreisen: wenn Sie aus einem Drittland reisen. Es gelten aber Ausnahmen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Polizei.

Schweiz

(siehe ganz oben in diesem Artikel)

Tschechische Republik

Wegen einer rasant ansteigenden Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat Tschechien ab dem 5. Oktober 2020 erneut den Notstand verhängt. Laut Gesundheitsminister Roman Prymula sollte der Ausnahmezustand 30 Tage dauern und dafür sorgen, den "raketenhaften" Anstieg der Fälle zu stoppen.

Die deutsche Regierung warnt seit dem 23.09. vor Reisen nach ganz Tschechien. Österreich warnt vor Reisen nach Prag, für den Rest des Landes gilt weiterhin Hohes Sicherheitsrisiko, von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird daher abgeraten.

Wenn Sie aus einem Land mit hohen Infektionszahlen kommen, müssen Sie einen negativen PCR-Test vorlegen oder sich einer Quarantänezeit unterziehen.

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_Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Außenministeriums._

Ungarn

Wenn Sie nach Ungarn einreisen wollen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und Ihre Reise rechtfertigen. Grundsätzlich ist eine Einreise nach Ungarn aus dem Ausland bis in den Oktober nur sehr eingeschränkt möglich. Die Schweiz warnt vor Reisen nach Ungarn.

Deutschland hat eine Reisewarnung für die Hauptstadt Budapest erteilt sowie für die Regionen (Komitate) Csongrád-Csanád (seit 30. September), Györ-Moson-Sopron (seit 23. September), Pest (seit 30. September) und Vas (seit 30. September). Auf der Seite des Auswärtigen Amts wird auch von Reisen in andere Landesteile abgeraten.

Bürger aus Ländern der Visegrad-Gruppe müssen bei der Einreise nach Ungarn nur einen PCR-Test vorlegen.

Sie unterliegen einer Quarantänezeit: wenn Sie als ungarischer Staatsbürger aus dem Ausland zurückkehren

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ungarischen Konsulats.

Zypern

Sie können nach Zypern einreisen: wenn Sie aus Kanada, Zypern, Estland, Finnland, Georgien, Deutschland, Korea, Lettland, Litauen, Neuseeland, Norwegen oder Thailand kommen - vorausgesetzt, Sie haben den Zypern-Flugpass.

Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen: wenn Sie aus Australien, Österreich, Belgien, China, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, dem Vatikan, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Polen, Portugal, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Uruguay kommen.

Nicht einreisen können Sie, wenn Sie aus einem Drittland kommen - mit Ausnahme von Sondergenehmigungen besonders für die ständigen Einwohnern Zyperns, die nach Hause zurückkehren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Cyprus Flight Pass.

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Empfehlungen der EU

Es gibt auch eine interaktive Karte der Europäischen Kommission, bei der Sie auf das Land klicken können, das Sie interessiert.

Für Reisen von Diplomaten, humanitären Helfern, Gesundheits- und Saisonarbeitern, unentbehrlichen Reisen oder ständigen Staatsangehörigen und deren Familien, die nach Hause zurückkehren, Ausnahmen gelten können.

Zusätzlich hat der Europäische Rat eine Liste veröffentlicht, wonach "Mitgliedsstaaten die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen schrittweise aufheben sollten". Dazu gehören Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China (vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit).

Obwohl die EU-Länder den Empfehlungen größtenteils folgen, können lokal Ausnahmen gelten.

Für die Bewohner von Andorra, Monaco, San Marino und des Vatikan gelten, sofern nicht anders angegeben, die Regeln der EU-Staaten.

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Journalist • Kirsten Ripper

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