Österreich will Ausbürgerung von IS-Rückkehrern

Foreign Fighters kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden
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Von Verena Schad
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Die österreichische Regierung will IS-Rückkehrern den konsularischen Schutz entziehen.

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**Die österreichische Regierung will IS-Rückkehrern den konsularischen Schutz entziehen. Eine entsprechende Änderung des Konsulargesetzes soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.
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Minister Kickl: "Wir werden diese Menschen nicht zurückholen"

Das Konsulargesetz regelt den Schutz von Bürgern im Ausland wie zum Beispiel Hilfeleistungen oder auch Rückführungen. "Wir werden diese Menschen nicht zurückholen", sagte Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ gegenüber der Nachrichtenagentur APA.

Sogenannte Foreign Fighters, Menschen, die im Ausland gkämpft haben, und in Österreich die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, können sich dann nicht mehr auf den Schutz des österreichischen Staats verlassen. In den vergangenen Jahren haben mehrere Länder Gesetze beschlossen, nach denen diesen Personen die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.

Staatenlos werden diese Menschen allerdings nicht, denn das verhindern zwei Uno-Übereinkommen, die von vielen Staaten ratifiziert worden sind. Das heißt, den ehemaligen IS-Kämpfern droht in Österreich zwar die Ausbürgerung, aber nur unter der Bedingung, dass sie eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.

Experten warnen hingegen, dass eine Ausbürgerung die strafrechtliche Verfolgung von ehemaligen IS-Käpfern erschweren würde. Die Zuständigkeit würde auf Staaten übergehen, in denen vielleicht keine Strafverfahren stattfinden.

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