Digitalisierung des Gesundheitswesens: Die Schweiz macht es vor

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Digitalisierung des Gesundheitswesens: Die Schweiz macht es vor
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Von Claudio Rosmino
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Im Interview erklärt Stéphane Spahni die Hintergründe. Der IT-Systemarchitekt hat die Implementierung dieser Infrastruktur zwischen dem Genfer Krankenhaus und den verschiedenen Partnern wie Ärzten und lokalen Gesundheitseinrichtungen begleitet.

Die Schweiz ist eines der besten Beispiele für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Universitätsspital Genf hat vor einigen Jahren erfolgreich das elektronische Patientendossier (EPD) eingeführt. Diese nationale Lösung bietet zwei Vorteile: die hohe Datensicherheit, die sich aus der Zertifizierung durch den Bund ergibt, und die landesweite Kompatibilität des Systems.

Die Online-Gesundheitsakte enthält Gesundheitsdokumente, die im Falle einer Behandlung nützlich sind. Sie werden von den Angehörigen der Gesundheitsberufe (z. B. Rezepte für die Apotheke, Entlassungsbericht des Krankenhauses, Impfpass, Röntgenbilder) oder vom Patienten hinterlegt, der immer die Kontrolle über seine Daten behält: Er selbst bestimmt, wer welche Dokumente wann einsehen darf. 

Stéphane Spahni ist IT-Systemarchitekt und hat die Einführung dieser Infrastruktur zwischen dem Universitätsspital Genf und den verschiedenen Partnern wie Ärzten und lokalen Gesundheitseinrichtungen begleitet.

"In der Schweiz haben wir vor einigen Jahren beschlossen, das elektronische Patientendossier einzuführen", erklärt der IT-Systemarchitekt. "Auf nationaler Ebene gab es zunächst einen Gesetzgebungsprozess, um Regeln, Gesetze, Vorschriften und auch die technischen Anforderungen zu definieren, damit die verschiedenen Lösungen, die eingeführt werden sollen, miteinander kompatibel sind. In einem zweiten Schritt wurden technische Plattformen entwickelt, um das elektronische Patientendossier einzuführen, damit sich die Patienten einloggen und auf ihre Dokumente zugreifen können, und den Fachleuten die Möglichkeit zu geben, Unterlagen beizusteuern und auf das Dossier zuzugreifen, wenn der Patient das erlaubt.

Es gibt Aspekte der Einwilligung, die noch geklärt werden müssen. Will man den Patienten die Möglichkeit geben, zu sagen: 'Ich bin mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden, aber nur für diese klinische Studie?' Und wenn eine weitere klinische Studie ansteht, muss der Patient eine neue Einwilligung geben. Das kann für den Patienten sehr belastend sein, aber auch für die Forschung oder die Verwendung der Daten, denn es müssen sehr viele Einwilligungen eingeholt werden. Man muss also einen Mittelweg finden zwischen der Wichtigkeit und dem Zugang zu Informationen."

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