EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfession nicht immer fordern

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Von Euronews mit dpa
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Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag zu einem Fall aus Deutschland entschieden.

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Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag zu einem Fall aus Deutschland entschieden.

Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. (Rechtssache Nr. C-414/16)

Ausgangspunkt ist der Fall einer Berlinerin, die sich 2012 bei der evangelischen Diakonie beworben hatte und nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. 

Da sie annahm, sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht bekommen, verklagte sie die evangelische Institution und forderte knapp 10 000 Euro Entschädigung.

Der Fall ging in Deutschland mit widersprüchlichen Urteilen durch die Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht bat die Kollegen in Luxemburg schließlich um Auslegung des EU-Diskriminierungsverbots.

Der EuGH stellte grundsätzlich fest, dass die Antidiskriminierungsrichtlinie eine Abwägung erfordere zwischen dem kirchlichen Privileg auf Selbstbestimmung und dem Recht eines Bewerbers, nicht wegen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert zu werden. Zwischen beidem sei ein «angemessener Ausgleich» herzustellen. Die Abwägung müsse im Fall eines Rechtsstreits eine unabhängige Stelle und letztlich ein Gericht überprüfen können.

Kirchen dürften zwar eine "mit der Religion oder Weltanschauung zusammenhängende Anforderung" stellen. Dies gelte aber nur, wenn diese Bedingung bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation" darstelle.

Die Entscheidung zu dem Einzelfall muss das Gericht in Deutschland treffen und das EuGH-Grundsatzurteil berücksichtigen.

Das Urteil könnte Folgen für Hunderttausende Jobs haben. Die Kirchen und ihre Werke zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland.

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