Reisestornierung aus Sicherheitsgründen

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Von Euronews
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“Bekomme ich mein Geld rückerstattet, wenn ich einen Flug aufgrund von Sicherheitsrisiken in meinem Bestimmungsland storniere? Habe ich als

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“Bekomme ich mein Geld rückerstattet, wenn ich einen Flug aufgrund von Sicherheitsrisiken in meinem Bestimmungsland storniere? Habe ich als europäischer Verbraucher Sonderrechte?” Das möchte Ewa aus Warschau wissen.

William Matgen vom Europäischen Verbraucherzentrum in Belgien erklärt:
“Die Rechte des Kunden hängen davon ab, wer die Reise zu storniert hat. Oft sind es die Reisespezialisten, also die Fluggesellschaften oder die Reiseagenturen, die handeln. Sie stützen sich dabei meist auf die Ratschläge des Außenministeriums.
In diesem Fall ist die Situation des Verbrauchers ziemlich gut, denn er wird von verschiedenen juristischen Texten geschützt, die ihm eine Rücherstattung garantieren.
Die Situation des Verrbauchers ist hingegen sehr viel komplizierter, wenn der Reiseanbieter die Dienstleistung weiterhin anbietet und der Verbraucher selber spontan entscheidet, seine Reise zu stornieren.
In diesem Fall wird er von keinem juristischen Text geschützt.
Wenn er eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, wird er prüfen müssen, ob eine Stornierung wegen politischer Unruhen möglich ist.
Leider sehen diese Versicherungen meist keine Stornierung in solchen Fällen vor. Der Verbraucher wird also die Stornierungskosten zahlen müssen.
Wenn der Verbraucher jedoch eine Pauschalreise gebucht hat, also einen Flug und eine Unterkunft und er sich dazu entschließt zu reisen und er dann manche der Dienstleistungen vor Ort nicht erhält, dann kann er eine Rücherstattung fordern.
Wir raten den Verbrauchern, die eine Pauschalreise gebucht haben, sich an ihre Reiseagentur zu wenden. Sie sollten fragen, ob die Agentur ihnen eine andere Reise in ein sichereres Land anbieten kann. Meistens sind die Agenturen offen für Vorschläge und bereit zu kooperieren.”

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