Entschädigungszahlungen für Folter in Polen: Gericht lehnt Berufung ab

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Polens Mitverantwortung für Folter durch den US-Geheimdienst CIA ist endgültig. Die

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Polens Mitverantwortung für Folter durch den US-Geheimdienst CIA ist endgültig.

Die Große Kammer des Straßburger Gerichts wies den Einspruch Polens gegen das Urteil zurück und lehnte ein Berufungsverfahren ab.

Zwei bis heute nicht verurteilte Terrorverdächtige waren in einem geheimen Gefängnis im Nordosten Polens gefangen gehalten und nach eigenen Angaben gefoltert
worden.

Die Vorfälle datieren aus den Jahren 2002 und 2003.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Polen im vergangenen Juli verurteilt, jeweils 100.000 Euro Entschädigung an die Terrorverdächtigen zu zahlen.

Das Gericht befand, die polnische Regierung habe mit der Genehmigung des Verhörzentrums die Misshandlungen möglich gemacht und sei in eine Komplizenrolle geraten.

Die polnische Regierung hatte im vergangenen Oktober Berufung gegen das Straßburger Urteil eingelegt.

In Polen laufen seit Jahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit Ermittlungen zu dem CIA-Verhörzentrum.

Amnesty International kritisierte die Verhörpraxis.

Der ehemalige Regierungschef Leszek Miller hatte die Existenz des geheimen CIA-Gefängnisses in Polen stets bestritten.

Ex-Präsident Aleksander Kwasniewski räumte im vergangenen Jahr dann aber ein, dass Polen den USA einen Ort für Vernehmungen zur Verfügung gestellt habe.

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