Für die Bundesverfassungsrichter ist klar: Die NPD-Nachfolgerin ist verfassungsfeindlich. Deshalb wird der Partei "Die Heimat" die staatliche Finanzierung entzogen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die rechtsextreme Partei "Die Heimat" in den nächsten sechs Jahren keine staatlichen Fördermittel erhält. Die einstimmige Entscheidung trage dem Umstand Rechnung, dass das politische Konzept der Partei mit der im Grundgesetz verankerten Garantie der Menschenwürde unvereinbar sei, so das Gericht.
Klage von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Sowohl die Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat hatten die Partei verklagt. Sie legten Beweise vor, die ihrer Meinung nach belegen, dass „Die Heimat“, ehemals NPD, eine rassistische Organisation ist, einschließlich ihrer anti-muslimischen und antisemitischen Ideologie und ihrer Ablehnung von Transgender-Personen.
Der Druck gegen Rechtsextreme auf der Straße hat zugenommen, nachdem geheime Treffen von Mitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD), die Millionen von Einwanderern aus dem Land vertreiben wollen, ans Licht kamen.
"Die Heimat" ist verfassungsfeindlich
Das 129-seitige Urteil belegt: Die Antragsgegnerin im Verfahren, "Die Heimat" ehemals NPD, ist weiter verfassungsfeindlich. 2017 hatten die Richterinnen und Richter zwar ein Verbot der NPD abgelehnt, weil sie nicht schlagkräftig genug sei. Aber schon damalswurdedie Verfassungsfeindlichkeit ausdrücklich festgestellt.