Berliner Cannabisfreunde feiern die Freigabe von Hanf

Hanffreunde sammelten sich am Brandenburger Tor in Berlin, um einen Joint zu rauchen.
Hanffreunde sammelten sich am Brandenburger Tor in Berlin, um einen Joint zu rauchen. Copyright Ebrahim Noroozi/Copyright 2024 The AP. All rights reserved.
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Von Heilika Leinus
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In Berlin trafen sich einige hundert Cannabisfreunde, um die Freigabe von Hanf zu feiern. „Es schmeckt wunderbar, es schmeckt nach Freiheit“, so eine begeisterte Konsumentin.

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Laut der neuen Gesetzgebung dürfen alle Menschen, die mindesten 18 Jahre alt sind, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Das reicht für rund 80 Joints. Zu Hause darf man bis zu 50 Gramm zum Eigenbedarf aufbewahren. Für Minderjährige bleibt das Rauchen von Joints verboten.

Vier Millionen Kiffer in Deutschland

Laut eigenen Angaben haben sowohl der CDU-Chef Friedrich Merz als auch der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Jugendliche schon mal einen Joint geraucht, heute würden sie aber nicht mehr kiffen. 

Lauterbach zufolge sei die bisherige Gesetzgebung zum Kiffen „komplett gescheitert“. Ein Beweis dafür sei der wachsende Cannabis-Konsum samt einem florierenden Schwarzmarkt. Nach Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren rund vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis, viele davon regelmäßig. Auch immer mehr Kinder und Jugendliche kiffen gelegentlich.

Cannabisfreunde versammelten sich am Brandenburger Tor, um einen Joint zu rauchen.
Cannabisfreunde versammelten sich am Brandenburger Tor, um einen Joint zu rauchen.Ebrahim Noroozi/Copyright 2024 The AP. All rights reserved.

Zu viele Regeln

Kritiker werfen der neuen Gesetzgebung zu viele Regeln vor, deren Einhaltung praktisch nicht kontrollierbar sei. Beispielsweise darf man weder tagsüber noch in den Fußgängerzonen rauchen. In Sichtweite von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten sowie in der Anwesenheit der Kinder ist das Rauchen von Joints ebenfalls verboten.

Überschreitet man die 25-Gramm-Grenze um fünf Gramm oder die 50-Gramm-Grenze um zehn Gramm, gilt das als eine Ordnungswidrigkeit. Besitzt man jedoch viel größere Mengen Cannabis, kann das zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Außerdem darf man bis zu drei weiblich blühende Cannabispflanzen pro volljähriger Person im Haushalt haben. Besitzt man mehr Hanfpflanzen, muss man unter Umständen ebenfalls ins Gefängnis.

Mehraufwand für die Polizei

Weil es sehr viele Regeln gibt, fürchtet die Polizei schon jetzt, dass es nicht genug Polizeibeamte geben wird, um die Einhaltung der Regeln zu prüfen. Vertreter der Landesregierungen haben das neue Gesetz ebenfalls scharf kritisiert. Dem bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chef Markus Söder zufolge würde das Gesetz „ein Chaos“ erzeugen. Deshalb wollen die CDU und CSU möglicherweise gegen das neue Gesetz klagen.

Darauf müssen sie achten, um nicht strafbar zu werden

  • Nicht mehr als 25 Gramm Cannabis bei sich führen. Größere Mengen können zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
  • Zwischen 7 und 20 Uhr nicht in Fußgängerzonen rauchen.
  • Nicht in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten oder Kinderspielplätzen kiffen. Es gilt ein Bannkreis von 100 Metern um die Eingänge herum.
  • Nicht in der Sichtweite von Anbauvereinigungen kiffen.
  • Nicht mehr als drei weiblich blühende Cannabispflanzen pro volljähriger Person zu Hause anbauen.
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