Fünf Länder, darunter Deutschland und Spanien, sowie der europäische Gewerkschaftsverband ETUC sagen: das ist nicht genug.
Nach monatelangem Stillstand ist nun ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der Europäischen Union unternommen worden.
Die für soziale Angelegenheiten zuständigen Minister haben eine Einigung erzielt, die Fahrern und Zustellern eine Reihe von Rechten einräumt.
Die Vereinbarung legt fest, dass sogenannte Gigworker mindestens drei von sieben Kriterien erfüllen müssen, um als Arbeitnehmer:innen zu gelten.
Als selbsständig kann demnach etwa nur gelten, wer die Möglichkeit hat, den Betrag für eine Fahrt festzulegen, Arbeit abzulehnen oder sein Erscheinungsbild frei zu wählen.
Wenn sie dagegen als Arbeitnehmer:innen betrachtet werden müssen, haben sie Anspruch auf Arbeitsrechte wie bezahlten Urlaub oder Krankheitsurlaub.
Die Vereinbarung reduziert auch die Macht der Algorithmen bei der Verteilung der Aufgaben und Präferenzen bei der Zuteilung von Zeitfenstern.
Fünf Länder, darunter Deutschland und Spanien, sind jedoch der Ansicht, dass die Vereinbarung nicht ehrgeizig genug ist und hoffen, dass der nächste Schritt, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die Vereinbarung verbessern kann.
Die Gewerkschaften teilen diese Ansicht.
Ludovic Voet vom europäischen Gewerkschaftsdachverband ETUC erklärte gegenüber Euronews:
"[Der Ministerratsvorschlag] ist sicherlich weniger ehrgeizig [als derjenige der Kommission], weil er zusätzliche Hürden einführt, etwa drei Kriterien statt zwei. Es wird auch über die Möglichkeit nationaler Ausnahmeregelungen diskutiert. Der erste Grundsatz des Ziels des Kommissionsvorschlags, nämlich den Arbeitnehmer:innen die ihnen zustehenden Rechte zu gewähren, wird also nicht berücksichtigt."
Die intensive Lobbyarbeit von Unternehmen der Branche, allen voran Uber, werden jedoch weitergehen. Sie sind der Meinung, dass der Text ihnen nicht genug Klarheit bietet.