EuGH: Verbot der Super League war rechtswidrig

Sitz der UEFA in Nyon (Schweiz)
Sitz der UEFA in Nyon (Schweiz) Copyright Jean-Christophe Bott/AP
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Von Christoph DebetsAP, dpa, EFE
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Der Europäische Gerichtshof hält das Verbot der Superliga für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der EU. UEFA und FIFA hätten ihre Marktmacht missbraucht, urteilten die Richter. Das Urteil bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass eine Super League genehmigt werden müsse.

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Das Verbot der von mehreren europäischen Fußballvereinen geplanten Superliga war rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof entschied, daß die Fußballverbände UEFA und FIFA mit ihrem Vorgehen gegen die Superliga ihre Marktmacht mißbraucht und das Wettbewerbsrecht der EU verletzt haben.

Die Verbände dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen. Das Urteil bedeute allerdings nicht zwangsläufig, dass die Super League genehmigt werden müsse, so die Richter.

Der Fall wurde letztes Jahr vor dem Gericht verhandelt, nachdem die Super League bei ihrem Start im April 2021 gescheitert war. UEFA-Präsident Aleksander Ceferin bezeichnete die Klubchefs als "Schlangen" und "Lügner" und drohte, Spieler von Super-League-Klubs zu sperren.

Die von zwölf Vereinen gegründete Gesellschaft - nach dem Rückzug von Juventus Turin in diesem Jahr nur noch Real Madrid und Barcelona an der Spitze - hatte rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Position zu schützen, und ein Madrider Gericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Entscheidung zu Fragen des EU-Rechts gebeten.

Die Vereine hatten der UEFA vorgeworfen, gegen europäisches Recht zu verstoßen, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung bei Fußballwettbewerben missbraucht haben soll.

"Die Regeln der FIFA und der UEFA, die jedes neue vereinsübergreifende Fußballprojekt wie die Super League von ihrer vorherigen Genehmigung abhängig machen und den Vereinen und Spielern verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sind rechtswidrig", erklärte das Gericht. "Es gibt keinen Rahmen für die FIFA- und UEFA-Regeln, der sicherstellt, dass sie transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sind."

Auch die Regeln, die FIFA und UEFA die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Rechteverwertung der Wettbewerbe einräumen, würden den Wettbewerb in der EU einschränken, hieß es im Urteil. Die FIFA und UEFA würden ihre dominante Marktposition missbrauchen.

Die Initiatoren der Super League feierten das Urteil umgehend als großen Sieg. "Das UEFA-Monopol ist vorbei", sagte der frühere RTL-Manager Bernd Reichart, der das Projekt für die Agentur A22 vertritt. "Jetzt werden die Vereine nicht mehr bedroht und sanktioniert. Sie können selbst über ihre Zukunft entscheiden", so Reichart in einer Nachricht auf dem X-Account von A22 (früher Twitter).

"Für die Fans: Wir werden alle Spiele der Superliga kostenlos übertragen. Für die Vereine: Die Einnahmen der Vereine und die Zahlungen im Rahmen der Solidarität mit dem Fußball sind garantiert", fügt Reichart hinzu. 

Die UEFA nahm die Niederlage einer ersten Reaktion zufolge gelassen zur Kenntnis. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bedeute keine "Billigung oder Bestätigung der sogenannten Super League", teilte d ie Europäische Fußball-Union mit. Neu eingeführte Regel würden die vom Gericht aufgeführten Mängel auffangen.

Die UEFA sei zuversichtlich, dass diese neuen Vorgaben für die Zulassung zu Wettbewerben "mit allen relevanten europäischen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen". Der Verband stehe weiterhin zur sogenannten Fußball-Pyramide, die auf nationalen Ligen beruht, in denen sich Vereine für internationale Wettbewerbe qualifizieren können. 

"Wir werden das europäische Sportmodell weiterhin gemeinsam mit den Nationalverbänden, Ligen, Vereinen, Fans, Spielern, Trainern, EU-Institutionen, Regierungen und Partnern gestalten», teilte die UEFA mit. Sie vertraue darauf, dass das derzeitige Fußball-Modell in Europa durch europäische und nationale Gesetze vor Gefahren beschützt werde.

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