Wer hat das Copyright für Träume?

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Von Euronews
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Es gibt Reden, die um die Welt gingen, Worte, die jeder kennt. Die Rede von Martin Luther King jr. vom 28. August 1963 – gehalten in Washington – gehört dazu. Der Präsident der „Southern Christian Leadership Conference“ tritt am späten Nachmittag unweit des „Lincoln Memorial“ ans Rednerpult. Rund 250.000 Menschen sind gekommen, begrüßen den „Star“ der Bürgerrechtsbewegung der Schwarzen mit minutenlangem Beifall. Die Rede soll der Abschluss der bis dato größten Demonstration gegen die Rassendiskriminierung in den USA sein. Etliche Fernsehsender haben ihr Programm unterbrochen und übertragen live aus der Hauptstadt.

Martin Luther King hat einen Text vorbereitet. Das Dokument für die Ewigkeit wird aber aus Worten bestehen, die er nicht vom Blatt abliest. Eine knappe Viertelstunde liest er ab, dann verlässt sein Manuskript, beginnt zu predigen: „Ich habe einen Traum, dass eines Tages diese Nation sich erheben wird und der wahren Bedeutung ihres Credos gemäß leben wird: ‘Wir halten diese Wahrheit für selbstverständlich: Dass alle Menschen gleich erschaffen sind.’ … I still have a dream.“

Heute – 50 Jahre später – will sich die Welt erinnern an die historischen Worte und an das, was sie angestoßen haben. Der Traum von Freiheit und Gleichheit – in den Medien ist er nicht frei verfügbar. Seit Kings Tod wird die Rede von Washington DC unter Verschluss gehalten. Kings Erben behaupten, seine Worte seien Privatbesitz. Wer sie veröffentlicht, muss mit einer Klage rechnen. Es gibt kein öffentlich zugängliches Video der vollständigen Rede, allenfalls Ausschnitte in bescheidener Qualität. Eine DVD ist zu haben – „not for free“, sondern für 20 Dollar.

Wem also gehören die legendären Worte von Martin Luther King? Die Produktionsfirma EMI verwaltet nach einer Vereinbarung mit der King-Familie seit 2009 die Rechte und verfolgt seither diejenigen, die das komplette Werk ins Internet stellen. Als Sony zwei Jahre später EMI schluckte, mutmaßten Spötter, es werde wohl bald Martin Luther King für die Playstation geben.

Zuvor hatten immer wieder Fernseh-Schaffende den langen Arm der Familie zu spüren bekommen. 1987 wurde der Produzent Henry Hampton vor den Kadi gezogen. Er hatte in einer Dokumentation über die Bürgerrechtsbewegung Originalaufnahmen der Rede hineingeschnitten. Später zogen die Zeitung „USA Today“, die die komplette Rede abdruckte, und der Fernsehkonzern CBS den Kürzeren. Immer wieder befanden Gerichte, die Rede sei ein urheberrechtlich geschützter Auftritt gewesen und eben kein öffentlicher.

Deutlich leichter als die Journalisten taten sich Werbetreibende. Für TV-Spots gab es Lizenzen für Apple oder Alcatel. Kommerzieller Höhepunkt: Martin Luther King in trauter Zweisamkeit mit Kermit, dem Frosch aus der Muppettshow und der Sesamstraße. Groß die Empörung – die Angehörigen verscherbelten das Erbe des Bürgerrechtlers. Bill Rutherford, einst Geschäftsführer der „Southern Christian Leadership Conference“, ist entsetzt: „Martin Luther King würde sich im Grabe umdrehen. Er hat sein Leben dafür aufs Spiel gesetzt, Ideen zu kommunizieren – aber nicht, sie zu verkaufen.“

Die Rede vom 28. August 1963 – war sie der Allgemeinheit gewidmet? Oder war sie von vorneherein ein Auftritt vor einem ausgewählten, eher privaten Publikum? Angesichts einer Viertelmillion Zuhörer mutet diese Argumentation eigentümlich an. Es wäre wohl eine der größten Privat-Veranstaltungen der Geschichte gewesen. Doch genau mit dieser Argumentation verhindern Kings Erben, dass seine Worte allen gehören und für jeden zugänglich sind. Sie stützen sich bei allen Prozessen zudem auf ein Copyright, das Martin Luther King vier Wochen nach seiner Rede angemeldet hat.

Pikant wird die Frage nach dem Urheberrecht, wenn man die Rede genauer betrachtet. Als Prediger hatte King gelernt, mit Textbausteinen zu arbeiten. In seiner berühmten Rede bediente er sich der „Emancipation Proclamation“. Mit dieser hatte Präsident Abraham Lincoln hundert Jahre zuvor die Sklaverei abgeschafft. Weite Teile der Rede sind Zitate aus der Bibel. Experten folgern: Martin Luther King hat seine Rede weniger geschrieben als vielmehr arrangiert aus schon vorhandenem Material.

Diese Rede, die um die Welt ging – sie ist letztlich auch eine Collage von Zitaten. Kann sie vom Urheberrecht geschütztes Privateigentum sein? Es gibt Hoffnung für den Traum vom freien Zugang zur King-Rede. In den Vereinigten Staaten gilt das Copyright bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Demnach ist sie noch bis 2038 geschützt. Danach ist sie frei – „free at last“.

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