Frankreich: Urteil gegen Brustimplante-Hersteller Maas bestätigt

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In Frankreich hat ein Berufungsgericht im Verfahren um minderwertige Brustimplantate die Strafe gegen den Gründer des Herstellers PIP bestätigt

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In Frankreich hat ein Berufungsgericht im Verfahren um minderwertige Brustimplantate die Strafe gegen den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Jean-Claude Maas wurde erneut zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Sein Anwalt kündigte an, erneut Berufung einzulegen.

Durch die Implantate mit dem ungeeigneten Silikon wurden weltweit mehrere Hunderttausend Frauen geschädigt.

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