Netflix und Co.: Neue Streaming-Regel in der EU

Netflix und Co.: Neue Streaming-Regel in der EU
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Von Euronews mit dpa, reuters, ap
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#Streaming: Verbraucher können künftig auch bei Reisen im EU-Ausland ihre Online-Abos wie zu Hause nutzen.

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Streaming Fans aufgepasst! Ab dem 1. April tritt eine neue Regel der Europäischen Union in Kraft: Sie macht es Verbrauchern möglich, ihre kostenpflichtigen Online-Abos nun auch grenzenlos in der EU zu nutzen. Das heißt, dass Netflix, Sky Go oder Amazon Prime ihren Kunden auch auf Reisen im EU-Ausland, Zugriff auf die jeweiligen Inhalte des Heimatlandes geben müssen.

Ursula Pachl, die stellvertretende Direktorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), meint: "Viele Verbraucher möchten nicht nur ihre Online-Abos auf Reisen nutzen können, sondern sie möchten auch Zugang zu digitalen Inhalten im Ausland haben, die Verbrauchern in anderen Ländern angeboten werden. Wenn Sie aus einem bestimmten Land kommen, möchten Sie sehen, was in ihrer Heimat los ist, sie wollen sozusagen Zugang zu dem Fernseh-Programm in Ihrem Heimatland haben. Das ist heute nicht möglich."

Ob Filme, Serien, Musik oder Sport: Bisher konnten Verbraucher ihre Streaming-Angebote im EU-Ausland oft nicht oder nur bedingt nutzen. Viele konnten die brandneue Folge einer Serie oder einen bestimmten Film beispielsweise, wegen der Nachricht "Dieses Video ist in diesem Land leider nicht verfügbar", nicht sehen. Grund dafür war unter anderem das Geoblocking.

Julia Reda von der Piratenpartei will genau gegen dieses Prinzip vorgehen: "Wir haben von der Musikindustrie gelernt, dass der beste Weg, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen, ein attraktives legales und weltweites Angebot ist, bei dem die Leute für einen fairen Preis Zugang zu allen Inhalten haben können, die sie wollen. Die Filmindustrie hat das immer noch nicht verstanden. Sie besteht immer noch darauf, Filme zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Ländern zu veröffentlichen, oder überhaupt kein Streaming in bestimmten Ländern zuzulassen. Das macht die Leute sauer, denn selbst wenn sie bereit sind zu zahlen, gibt es kein legales Angebot für Sie."

"Die neue Regelung wird mein Problem nicht lösen"

Die neue Regel zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Bezahlinhalten, die das Europaparlament in Straßburg 2017 abschließend verabschiedet hat, gilt für Reisende innerhalb der EU, die sich die sich eine begrenzte Zeit in einem anderen EU-Land aufhalten. Die Dienstleister müssen den Wohnsitz ihrer Kunden mithilfe der Kreditkarte oder der IP-Adresse prüfen.

Alle Probleme löst sie aber nicht, meint die Politikerin von der Piratenpartei:

"Eine Serie, die ich sehr mag, ist "Broadchurch". Die dritte Staffel ist bei Netflix Belgien oder bei Netflix Deutschland leider nicht verfügbar. Ich befürchte also, dass die neue Portabilitätsregelung das Problem für mich nicht lösen wird."

Anbieter von kostenlosen Inhalten müssen die Regelung nicht befolgen, sie können sich ihr aber anschließen.

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