Der Mittelstand und die neuen Datenschutz-Regeln

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Von Stefan Grobe
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Für viele kleine Unternehmen ist die EU-weite Regelung wünschenswert, aber nicht einfach umzusetzen

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Europäische Bürger sollen künftig aufatmen können. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung verschafft ihnen EU-weit mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten.

Doch für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Umstellung nicht einfach.

Beispiel Kelly Claessens. Sie betreibt ein Möbelgeschäft in Brüssel und verkauft auch per Internet.

Sie speichert Kundendaten einschließlich Telefonnummer und muss nun ihre Kunden um Zustimmung bitten, diese Daten zu behalten.

Nur eine sehr kleine Zahl von Kunden stimme der Speicherung zu, vermutlich werde daher fast die gesamte Datenbank verloren gehen, sagt sie.

Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist.

Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen.

Das sei sehr hart, denn sie habe nicht das Budget, jemanden einzustellen, der sich um diesen Aspekt kümmere, sagt Kelly. Also müsse sie es selbst machen.

Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten.

Ab sofort drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.

Der Mittelstand komme allerdings nur dann in Konflikt mit dem Gesetz, wenn es Beschwerden gebe oder wenn eine nationale Behörde Ermittlungen aufnehme, sagt der Datenschutz-Experte Frank Socquet.

Dann sei es gut, wenn die Firma nachweisen könne, zumindest einen Versuch gemacht zu haben, die neue Regelung umzusetzen.

Also einen Experten anheuern?

Es gebe derzeit eine ganze Reihe von Fachleuten zur neuen Verordnung, dazu noch viele selbsterklärte Experten, die von der Unsicherheit unter den Unternehmen profitieren wollten. In den meisten Fällen sei aber eine Neueinstellung unnötig.

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