Männlich, weiblich oder divers: Deutschland beschließt 3. Geschlecht

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Von Euronews
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Im deutschen Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Die Regierung beschloss dazu heute einen Gesetzentwurf.

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Im deutschen Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.

Vom Verfassungsgericht gefordert

Die große Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten setzt damit eine Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot der Verfassung gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.

"Würde und positive Identität"

"Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen.

Auch neue Regelungen für Inter- und Transsexuelle geplant

Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein. (dpa)

VfGH-Spruch auch in Österreich

Auch in Österreich stellte der Verfassungsgerichtshof im Juni fest, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden haben.

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