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Kürzung von Wahlliste: AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Kürzung von Wahlliste: AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Copyright Bild von succo auf Pixabay
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Von af mit dpa
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Kürzung von Wahlliste: AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.

Bei der Beschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Der Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli entschieden, dass nur 18 Mitglieder der Partei zugelassen werden, obwohl die Partei 61 Mitglieder aufgestellt hatte. Der Grund: Die AfD hatte die Kandidaten bei zwei getrennten Versammlungen im Februar und März gewählt. Zudem wurden die Versammlungen von unterschiedlichen Personen geleitet.

In der Mitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es als Begründung unter anderem: "Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet. Insbesondere waren nicht alle für die verfassungsrechtliche Prüfung der vorgetragenen Rügen erforderlichen Unterlagen vorgelegt."

Jedoch steht eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs noch aus.

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