Gericht lehnt Klage gegen Zwangspause für britisches Parlament ab

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Von Ronald Krams
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Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments.

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Das oberste schottische Zivilgericht hat eine Klage gegen die von Premierminister Boris Johnson erwirkte mehrwöchige Zwangspause des britischen Parlaments abgelehnt.

Das Gericht fühlt sich für diese Streitfrage nicht zuständig, wie britische Medien aus dem Gerichtssaal in Edinburgh berichten.

Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments.

Ähnliche Klagen wurden auch bei Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht. Ein letztinstanzliches Urteil dürfte aber am Ende der Supreme Court fällen. Der Klage in London hatte sich auch der ehemalige konservative Premierminister John Major angeschlossen.

Johnson hatte bei Königin Elizabeth II. erfolgreich beantragt, das Parlament in London von Mitte September bis Mitte Oktober zu suspendieren, um in einer neuen Sitzungsphase sein Regierungsprogramm vorzulegen.

Der Schritt ist so kurz vor dem EU-Austrittsdatum Ende Oktober höchst umstritten. Die Zeit, in der die Abgeordneten einen ungeregelten Brexit per Gesetzgebungsverfahren noch verhindern können, ist dadurch stark verkürzt.

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