Bund und Länder beschließen umfangreiches Kontaktverbot

People sit on the bollards on the Admiral Bridge in Berlin's Kreuzberg district on March 22, 2020, amidst the new coronavirus COVID-19 pandemic. (Photo by David GANNON / AFP)
People sit on the bollards on the Admiral Bridge in Berlin's Kreuzberg district on March 22, 2020, amidst the new coronavirus COVID-19 pandemic. (Photo by David GANNON / AFP) Copyright DAVID GANNON/AFP
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Von Euronews
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Merkel und Ministerpräsidenten einigen sich auf bundesweite Versammlungsbeschränkungen, Kontaktverbot für mindestens zwei Wochen, Restaurants, Friseure sollen unverzüglich geschlossen werden

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Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure. 

Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am Sonntag. "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet", heißt es in dem Beschluss. Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.

Keine bundesweite Ausgangssperre

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, eine bundesweite Ausgangssperre sei derzeit nicht das Mittel der Wahl. "Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt." Bei Verstößen gegen die neuen Regeln könnten Strafen von bis zu 25 000 Euro verhängt werden. 

Es gelte eine "Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher", sagte Laschet.

Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

In Deutschland waren bis Sonntag mehr als 24 100 Infektionen mit dem neuen Coronavirus bekannt geworden. Mehr als 90 mit Sars-CoV-2 Infizierte sind bislang bundesweit gestorben. Die neuen strengen Regeln sollen eine schnelle Ausbreitung verhindern, so dass insbesondere genügend Intensivbetten in Krankenhäuser für schwerkranke Infizierte frei bleiben.

Nach dem Beschluss vom Sonntag sind die Menschen in Deutschland angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Eine Ausgangssperre, von der in den vergangenen Tagen immer wieder die Rede war, verhängt die Politik ausdrücklich nicht. "Selbstverständlich" weiter möglich bleiben: der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft - sowie andere notwendige Tätigkeiten.

Cafés, Restaurants und Kneipen dicht

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien aber inakzeptabel. "Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden." Eine Höhe der Strafen ist in dem Beschluss nicht genannt.

Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. «Gastronomiebetriebe werden geschlossen», heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.

Geschlossen werden müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege. In diesem Bereich sei eine körperliche Nähe unabdingbar. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich.

Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist nicht vorgesehen. "In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen", so Bund und Länder.

Streit zwischen Laschet und Söder

Bei den Beratungen am Sonntag gab es dem Vernehmen nach heftigen Streit zwischen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und NRW-Regierungschef Laschet. Laschet habe Söder demnach massiv attackiert, weil dieser "ohne Absprache" Ausgangsbeschränkungen für Bayern verordnet hatte. Söder habe daraufhin damit gedroht, die Schalte zu verlassen. Dies berichtete auch die "Bild"-Zeitung.

Bayern sei über den Verlauf "irritiert", erfuhr die dpa aus bayerischen Regierungskreisen. Laschet habe sich bisher in der Debatte immer sehr zurückgehalten und gezögert, auch als es jüngst um die Schließung von Schulen und Kindergärten gegangen sei. Man vermute daher ein anderes Motiv, es gehe Laschet wohl mehr um seine persönlichen Ambitionen als um die Corona-Krise, hieß es.

Bayern will Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht umsetzen

Bayern will das von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Krise vereinbarte Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht übernehmen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der bayerischen Staatskanzlei. Es bleibt bei der bayerischen Regelung, wonach man nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes an die frische Luft gehen darf.

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