Viele EU-Länder wollen das Asylwesen auslagern

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Von Euronews mit dpa
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Doch was sagt das europäische Recht dazu?

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In diesem Jahr verzeichnete Deutschland im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Asylanträge um 77 %. Um diesen Anstieg zu bewältigen, wird überlegt, ob die Bearbeitung der Anträge nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagert werden kann.

Und diese Politik entwickelt sich auch anderswo in Europa: in Italien, Dänemark und auch Österreich. Susan Fratzke, Politikanalystin am Migration Policy Institute (MPI): "Europäische Regierungen betrachten diese Idee der Verlagerung der Asylbearbeitung ins Ausland als eine Möglichkeit, die Rückkehr derjenigen zu erleichtern, die keinen Schutz benötigen, da sie bei einer Ablehnung ihrer Anträge nicht in die EU aufgenommen würden. Sie würden dann aus einem Drittstaat zurückgeschickt und müssten eigentlich nicht in die EU einreisen."

Italien einigte sich am 6. November mit Albanien auf eine zukünftige Überstellung seiner Asylbewerber dorthin, während Anträge noch von den italienischen Behörden bearbeitet werden. Einige Experten äußerten jedoch Bedenken.

Carmine Conte, Rechtsberater bei der Migration Policy Group (MPG): "Es besteht die Gefahr einer unterschiedlichen Behandlung zwischen Asylanträgen, die in Italien geprüft werden, und Asylanträgen, die in Albanien geprüft werden. Tatsächlich müssen wir bedenken, dass Albanien nicht an europäische Gesetze und Vorschriften zum Asyl gebunden ist. Das bedeutet, dass es Probleme mit den Menschenrechten der Asylbewerber geben könnte.“

Der Vereinbarung zufolge sollen zwei Aufnahmezentren eingerichtet werden, um von Italien aus dem Meer gerettete Migranten unterzubringen. Doch der Deal wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf.

Philippe De Bruycker, Rechtsprofessor an der Université Libre de Bruxelles: "Das europäische Recht erlaubt keine Inhaftierung von Asylbewerbern und verlangt, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Es fordert auch, dass die Inhaftierung nicht das erste Mittel sein darf und dass darüber nachgedacht werden muss, ob es sogenannte Alternativen zur Inhaftierung gibt.“ 

Eine erste rechtliche Einschätzung der Europäischen Kommission deutet darauf hin, dass europäisches Recht außerhalb des EU-Territoriums nicht anwendbar ist.

Noch ist kein Projekt zwischen einem EU-Mitgliedsland und einem Nicht-EU-Land abgeschlossen. Und das jüngste Scheitern eines ähnlichen Projekts in Großbritannien ist nicht ermutigend. In London entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Abkommen mit Ruanda rechtswidrig sei.

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