Es leben nur noch wenige Opfer der Sexsklaverei von damals. Jetzt gewinnen sie die Entschädigungsklage gegen Japan in der Berufungsinstanz.
Eine Gruppe von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs hat eine Entschädigungsklage gegen Japan in der Berufungsinstanz in Südkorea gewonnen.
Die Südkoreanerin Lee Yong-soo ist 96 Jahre alt. Einen späten Sieg hat sie - zusammen mit 15 anderen Überlebenden - davon getragen. Für das Leid, das sie als Sexsklavinnen der japanischen Soldaten im Zweiten Weltkrieg erdulden mussten, sollen sie jetzt nun doch entschädigt werden. Das Gericht in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul entschied, dass der japanische Staat jeder Klägerin 141.000 Euro zahlen muss.
Gut 200.000 Frauen - die meisten aus Südkorea - waren damals von den Japanern in die Sexsklaverei gezwungen worden.
In erster Instanz war ihre Klage abgewiesen worden.
Das Gericht Seoul entschied am Donnerstag, das Urteil in erster Instanz zurückzunehmen und die von den Klägerinnen und Klägern geforderte Summe vollständig zu akzeptieren.
21 Personen, darunter Opfer der Sexsklaverei Japans während des Zweiten Weltkriegs und Hinterbliebene, hatten die Klage im Dezember 2016 gegen die japanische Regierung eingereicht. Sie hatten gefordert, dass jeder Person 200 Millionen Won (etwa 150.000 Dollar) Entschädigung gezahlt werden.
Das Bezirksgericht Seoul hatte jedoch im April 2021 die Klage abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass Japan gemäß dem Prinzip der Staatenimmunität als souveräner Staat von der Gerichtsbarkeit anderer Länder befreit sei.