Grünes Licht aus Karlsruhe für Ceta

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta unter Auflagen zugestimmt.

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta unter Auflagen zugestimmt. Es wies mehrere Eilanträge gegen das zwischen der EU und Kanada geplante Abkommen ab.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich zufrieden: “Ich glaube, dass die Auflagenrelativ problemlos zu erfüllen sind und freue mich sehr, dass wir jetzt sozusagen einen ersten großen Schritt gemacht haben. Denn wenn Europa mit Kanada nicht klarkäme, das wäre schon ein schwieriges Signal in die Welt. Mit welcher Region sonst in der Welt verbindet sich soviel Gemeinsamkeit wie mit Kanada?”

Das Gericht machte unter anderem zur Bedingung, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder aussteigt. Nun kann es wie geplant Ende Oktober in Brüssel unterzeichnet werden.

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