Klage gegen EU-Kommission wegen Entwurfs für Kindesmißbrauchsgesetz

Das Beralymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
Das Beralymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel Copyright Francisco Seco/Copyright 2019 The AP. All rights reserved.
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Von Mared Gwyn Jones
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Die Europäische Kommission sieht sich mit einer Klage konfrontiert, weil sie auf der Social-Media-Plattform X angeblich "rechtswidrige", auf die Zielgruppe zugeschnittene Werbung eingesetzt hat, um die öffentliche Meinung zugunsten ihres Gesetzentwurfs zum sexuellen Kindesmissbrauch zu beeinflussen.

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Das in Wien ansässige European Center for Digital Rights (NOYB) - unter der Leitung des Anwalts und Aktivisten Max Schrems - reichte am Donnerstag eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) ein, die sich auf eine Werbekampagne bezieht, die seiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung (GDPR), das Regelwerk der EU, verstößt.

Laut NOYB hat die Abteilung für Inneres der Kommission im September dieses Jahres gezielt Nutzer sozialer Medien auf X aufgrund ihrer politischen Ansichten und religiösen Überzeugungen angesprochen, um öffentliche Unterstützung für ihren umstrittenen Gesetzentwurf über sexuellen Kindesmissbrauch zu gewinnen.

Die bei der Datenschutzaufsichtsbehörde eingereichte Akte enthält Beweise dafür, dass die Kommission die so genannte "Keyword-Targeting-Funktion" verwendet hat, die X-Nutzer auf der Grundlage von Schlüsselwörtern anspricht, nach denen sie suchen oder die sie in ihren Beiträgen verwenden, um Menschen zu erreichen, die sich nicht für die Schlüsselwörter #Qatargate, Brexit, Marine Le Pen, Alternative für Deutschland, Vox, Christian, Christianophobie oder Giorgia Meloni interessieren.

Solche Praktiken würden gegen die eigene Politik von X verstoßen, die es verbietet, Nutzer nach "sensiblen" Kategorien wie Rasse, Religion und politischer Zugehörigkeit anzusprechen. Auf Druck der EU-Exekutive, die sich Sorgen über die Manipulation von Informationen und die Einmischung des Auslands in Wahlen macht, war X gezwungen, genau diese Politik zu verschärfen.

"Obwohl die politischen Meinungen und religiösen Überzeugungen der Menschen durch die EU-DSGVO besonders geschützt sind, wurden genau diese Datenkategorien für die Werbekampagne verwendet", so noyb in einer Presseerklärung.

Als Reaktion auf die Beschwerde sagte ein Kommissionssprecher: "Uns sind die Beschwerde und die Berichte über eine Kampagne der Kommissionsdienststellen auf X bekannt, und wir führen derzeit eine gründliche Überprüfung dieser Kampagne durch."

"Als Regulierungsbehörde ist die Kommission dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, die für alle Plattformen gelten", fügte er hinzu.

"Und intern kann ich sagen, dass wir regelmäßig aktualisierte Anleitungen bereitstellen, um sicherzustellen, dass unsere Social-Media-Manager mit den neuen Regeln vertraut sind und dass auch externe Auftragnehmer sie vollständig anwenden", sagte er ebenfalls.

Felix Mikolasch, Datenschutzanwalt bei NOYB, sagte: "Die EU-Kommission hat keine Rechtsgrundlage, um sensible Daten für gezielte Werbung auf X zu verarbeiten. Niemand steht über dem Gesetz, und die EU-Kommission ist keine Ausnahme."

Die Non-Profit-Organisation sagte auch, dass sie erwägt, eine ähnliche Beschwerde gegen X einzureichen, weil es "die illegale Nutzung sensibler Daten für politisches Micro-Targeting ermöglicht".

Aus dem Archiv von Meta geht hervor, dass ähnliche zielgerichtete Anzeigen, die von der Kommission auf Facebook und Instagram in tschechischer, italienischer und portugiesischer Sprache veröffentlicht wurden, im Juni 2022 entfernt wurden, weil die Kommission es versäumt hatte, den erforderlichen Haftungsausschluss "bezahlt von" einzufügen, der für Anzeigen mit Bezug zu sozialen Themen, Wahlen oder Politik erforderlich ist.

Die Kommission sieht sich auch mit dem Vorwurf konfrontiert, irreführende Statistiken verwendet zu haben, um die öffentliche Meinung über ihren Vorschlag für ein neues Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu beeinflussen, den die EU-Exekutive erstmals im Mai 2022 vorgelegt hatte.

In einem Beitrag auf X, der sich an Personen über 18 Jahren in den Niederlanden richtete, wurde behauptet, dass 95 Prozent der Niederländer das Aufspüren von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet für wichtiger halten als den Schutz der Privatsphäre im Internet, wobei Daten aus jüngsten Meinungsumfragen der Kommission zitiert wurden.

noyb behauptet jedoch, dass die in den Anzeigen verwendeten Botschaften "irreführend" seien, da sie nicht auf die "negativen Auswirkungen" der von der EU-Exekutive geplanten neuen Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs hinweisen.

Ein tief gespaltenes Gesetz

Der Gesetzesentwurf, der im Mittelpunkt der Beschwerde steht, hat eine Kontroverse ausgelöst, bei der sich Verfechter des Datenschutzes und Verteidiger der Kinderrechte gegenüberstehen.

Die EU-Chefin für Inneres, Ylva Johansson, hat wiederholt ihre persönliche Verantwortung für den Inhalt des von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzes geltend gemacht. Darin wird gefordert, neue Technologien zu nutzen, um neues und bestehendes Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) und "Child Grooming"-Aktivitäten aufzuspüren, und den nationalen Behörden die Befugnis zu erteilen, digitale Dienste zu verpflichten, die Kommunikation der Nutzer zu scannen, einschließlich verschlüsselter Nachrichten.

Lobbyisten für digitale Rechte behaupten jedoch, dass damit eine Massenüberwachung eingeführt und das Ende der digitalen Privatsphäre, wie wir sie kennen, eingeläutet würde.

Der Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in seinem am Dienstag angenommenen Positionsentwurf abgeschwächt. Er fordert, dass verschlüsselte Kommunikation geschützt wird und das Scannen digitaler Inhalte nur als "letztes Mittel" und nur bei "begründeten Verdachtsmomenten" eingesetzt werden darf.

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Die Kontroverse um das Dossier umfasste Vorwürfe wirtschaftlicher Interessen und unzulässiger Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der Kommission, auf die Kommissar Johansson reagieren musste.

Es ist nicht das erste Mal, dass X in das politische Gerangel um die vorgeschlagene Verordnung hineingezogen wird. Johanssons leidenschaftliche Erklärungen auf X, in denen sie ihren Gesetzentwurf als notwendig für den Schutz von Opfern abscheulicher Sexualverbrechen verteidigt, werden oft von einer Reihe so genannter Community Notes begleitet, die irreführende Inhalte auf der Plattform kennzeichnen sollen.

Der EDSB selbst hat in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres eine kritische Haltung gegenüber dem CSAM-Gesetzentwurf eingenommen und "ernste Bedenken" hinsichtlich der möglichen Verletzung des Grundrechts auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten geäußert.

Noyb fordert den EDSB auf, nun Geldstrafen gegen die Kommission zu verhängen, weil sie gegen ihre eigenen GDPR-Vorschriften verstoßen hat, und der EU-Exekutive zu verbieten, ähnliche Kampagnen durchzuführen.

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