Frankreich muss Mehrwertsteuer für eBooks anheben

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Der in Frankreich geltende Steuersatz von 5,5 Prozent für elektronische Bücher verletzt europäisches Recht. Dies entschied der Europäische

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Der in Frankreich geltende Steuersatz von 5,5 Prozent für elektronische Bücher verletzt europäisches Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Weil Bücher, auch eBooks in Frankreich als Kulturgüter eingestuft werden, wird nur ein geringer Steuersatz erhoben. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass auch für eBooks die sonst in Frankreich übliche Mehrwertsteuer von 20 Prozent erhoben werden muss. Auch Luxemburg verstößt mit seinem Steuersatz von drei Prozent für eBooks gegen die in der EU geltende Richtlinie für die Mehrwertsteuer. Fast alle EU-Staaten erheben nur einen geringen Steuersatz für Bücher, während für eBooks jedoch keine Steuervergünstigungen gelten. Der Verband der französischen Buchhändler hatte bereits vor dem Urteil in Luxemburg gegen das von der EU-Kommission angestrengte Verfahren mit einer Webseite protestiert. Sie macht mit Ironie deutlich, wie Bücher von anderen Gütern zu unterscheiden sind.

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