Gegen mehrere ukrainische Politiker vergangener Jahre bestehen europäische Sanktionen: In fünf Fällen hat das EU-Gericht diese Sanktionen jetzt aber
Gegen mehrere ukrainische Politiker vergangener Jahre bestehen europäische Sanktionen: In fünf Fällen hat das EU-Gericht diese Sanktionen jetzt aber in erster Instanz für ungültig erklärt.
Dabei geht es unter anderem um die früheren Regierungschefs Nikolai Asarow und Sergej Arbusow und um die Zeit zwischen März 2014 und März 2015.
Der Vorwurf gegen sie lautete allgemein auf Veruntreuung. Die europäischen Richter kritisierten aber, Grundlage dafür sei nur ein Schreiben der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft gewesen, ohne Angaben zu konkreten Vergehen.
Der verantwortliche ukrainische Ermittler Sergej Gorbatjuk sagt jedoch, man habe den europäischen Behörden alles Nötige über die Ermittlungen mitgeteilt, damit die Sanktionen verlängert werden könnten.
Für die Ukraine sei das ein weiteres Achtungszeichen, sagt der Rechtsexperte Michail Iljaschew. Wenn man in diesen Fällen weiterhin so nachlässig ermittele, könnten eines Tages sogar alle Sanktionen fallen.
Die Sanktionen betreffen Anhänger des einstigen Staatspräsidenten Wiktor Janukowitsch. Sie wurden nach den “Maidan”-Protesten und dem Machtwechsel in der Ukraine vor zwei Jahren verhängt.
Gegen einen der Beschuldigten liefen die Sanktionen letztes Jahr aus, gegen die vier anderen wurden sie verlängert – nun aber unter abgeänderten Vorwürfen.