Fall Susanna: 2. Haftbefehl gegen Ali B.

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Von Kirsten Ripper mit dpa
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Nach der Ermordung der 14-jährigen Schülerin bei Wiesbaden gibt es einen zweiten Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.

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Der Tatverdächtige Ali B., der gestanden hat, die 14-jährige Susanna bei Wiesbaden getötet zu haben, soll nicht aus der Untersuchungshaft freikommen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat jetzt einen zweiten Haftbefehl gegen den 21-jährigen Iraker ausgestellt. Es geht um den dringenden Verdacht, dass Ali B. noch vor dem Tod von Susanna ein weiteres junges Mädchen mehrfach missbraucht haben soll.

Im März und im Mai soll der 21-jährige abgelehnte Asylbewerber eine 11-Jährige, die in derselben Unterkunft lebte, wie Alis Familie, vergewaltigt haben. Ali B. streitet diese Vorwürfe ab. Bei einer Vergewaltigung soll auch der  14-jährige Afghane dabei gewesen sein, der der Polizei erklärt hatte, wo Susannas Leiche versteckt war.

Der Jugendliche, der zuerst dafür gelobt wurde, dass er die Polizei informiert hatte, sitzt mittlerweile ebenfalls in Untersuchungshaft. Ob er an derTötung von Susanna beteiligt war, wird untersucht.

Laut der Nachrichtenagentur dpa wollen die Ermittler sicher gehen, dass Ali B. nicht erneut in sein Heimatland Irak zurückkehren kann, falls sich im Fall Susanna die Vorwürfe nicht erhärten. 

Der Verdächtige sitzt seit mehr als einem Monat in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt. Zuvor war er aber mit seiner Familie in den Irak geflohen. Die kurdischen Behörden hatten Ali B. an den  Chef der deujtschen Bundespolizei, Dieter Romann übergeben, der den Verdächtigen persönlich auf dem Flug aus dem Irak nach Deutschland begleitet hatte.

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