Das Europäische Parlament berät am Donnerstag einen Gesetzesentwurf, der unfaire Handelspraktiken im Lebensmittelhandel beseitigen soll.
Das Europäische Parlament berät am Donnerstag einen Gesetzesentwurf, der unfaire Handelspraktiken im Lebensmittelhandel beseitigen soll. Die Kommission zielt mit ihrem Vorschlag vor allem auf die Tatsache ab, dass kleinere Unternehmen in der Branche durch ihren geringeren Handlungsspielraum gegenüber Großkonzernen benachteiligt sind.
Kritiker befürchten jedoch, dass Lebensmittel durch die Änderung teurer werden könnten.
Die Kommission erklärt, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf abzielen, kleinere Lieferanten vor einseitigen Vertragsänderungen durch Großkunden zu schützen.
Was soll geändert werden?
verspätete Zahlung für verderbliche Lebensmittel
kurzfristige Stornierung von Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln
einseitige und rückwirkende Änderung der Liefervertragsbedingungen
Lieferanten, die selbst für die Entsorgung von Lebensmitteln zahlen müssen
Sofern im Liefervertrag nicht klar und unmissverständlich vereinbart, sollen auch die folgenden Handelspraktiken verboten werden:
Rückgabe unverkaufter Lebensmittel an den Lieferanten
Kunden, die dem Lieferanten die Lagerung, Präsentation, und Vermarktung seiner Produkte in Rechnung stellen
Was sind die möglichen Nebenwirkungen?
Kritiker sagen, dass durch die vorgeschlagene Reform zukünftig weder kleine Lieferanten noch große multinationale Konzerne in der Lage sein werden, günstige Lebensmittel anzubieten.
Unternehmen und Lieferanten könnten außerdem daran gehindert werden, strengere Produktstandards zu vereinbaren als sie im EU-Recht vorgesehen sind.
Was nun?
Unterstützer des Vorschlags zur Reform unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelhandel werben in den sozialen Medien mit dem Hashtag #CutTheUnfair. Einige Unterstützer demonstrierten außerhalb des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Am Donnerstag wird die Debatte im Plenum stattfinden, im November soll über den Vorschlag abgestimmt werden.