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Gericht fordert nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol Schadenersatz für Hinterbliebene

Gericht fordert nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol Schadenersatz für Hinterbliebene
Copyright REUTERS/Dominic Ebenbichler
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Von lif mit dpa
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Der Landwirt, dem die Kuh gehört, muss dem Ehemann und dem Sohn der deutschen Urlauberin rund 180.000 Euro zahlen.

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Das Landgericht Innsbruck hat der Familie des Opfers einer tödlichen Kuh-Attacke Schadensersatz zugesprochen. Der Landwirt muss dem Ehemann und dem Sohn der deutschen Urlauberin rund 180.000 Euro zahlen. Zusätzlich solle der Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und der Sohn von 350 Euro bekommen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. „An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar“, argumentierte das Gericht.

Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem angeleinten Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden.

Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne. „Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering“, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.

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