Berlin: Polizei löst Demonstrationen gegen neues Infektionsschutzgesetz auf

Polizisten tragen Teilnehmer einer Anti-Corona-Demonstration auf dem Alexanderplatz weg, 25.10.2020
Polizisten tragen Teilnehmer einer Anti-Corona-Demonstration auf dem Alexanderplatz weg, 25.10.2020 Copyright Paul Zinken/dpa via AP
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Von Euronews mit dpa
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Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern - das Verfahren erfolgt im Schnelldurchlauf. Widerstand war vorprogrammiert - die Polizei löste die Versammlung beim Brandenburger Tor auf.

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Die Demonstration um das Brandenburger Tor in Berlin wird aufgelöst. Viele der Teilnehmer*innen waren den Aufforderungen zum Tragen von Mund-Nase-Schutz und zum Abstandhalten nicht nachgekommen. Schätzungen der Polizei zufolge hatten sich mehrere tausend Menschen in der Hauptstadt versammelt, um gegen die Corona-Politik der deutschen Regierung zu protestieren.

Zuvor hatte die Polizei hat gegen Demonstrant*innen nahe dem Reichstagsgebäude in Berlin Wasserwerfer eingesetzt. Die Einsatzkräfte begannen mit dem Besprühen der Menschen. Reporter der Deutschen Pressagentur berichteten von Rangeleien und aggressiver Stimmung.

Die Polizei hatte sich schon im Vorfeld auf einen schwierigen Einsatz eingestellt. Sie war mit 2.200 Mann vor Ort.

Das Reichstagsgebäude und der Platz der Republik waren schon zuvor weiträumig abgeriegelt worden, nachdem 12 angemeldete Demonstrationen von Corona-Gegner*innen gegen die Reform des Infektionsschutzgesetzes vom Innenministerium verboten wurden.

Infektionsschutzgesetz: Grundlage für Corona-Maßnahmen

Das jezt beschlossene Infektionsschutzgesetz gilt als Grundlage für die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen, die von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden.

Im Infektionsschutzgesetz steht beispielsweise, dass der Staat in die Grundrechte der Menschen eingreifen kann, solange sie "verhältnismäßig" sind. Die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit dürfen als "notwendige Schutzmaßnahme" eingeschränkt werden, "soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist". Die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt nach Paragraf 54 durch die Länder.

Die Änderungen sollen mehr Rechtssicherheit schaffen, damit die per Regierungsverordung erlassenenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesetzlich verankert werden.

So soll ein neuer Paragraph 28a eingefügt werden, der konkrete Maßnahmen benennt, die der Pandemie-Einschränkung dienen. Dazu zählen Abstandsgebote, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungs- und Reiseverbote und Betriebsschließungen.

Eingriff in die Grundrechte der Bürger?

Ein Kritikpunkt betrifft, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. In der Neufassung des Gesetzesvorhabens werden derartige Rechtsverordnungen zeitlich befristet. Sie sollen für zunächst vier Wochen gelten und können dann bei Bedarf verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Die Opposition findet die neuen Corona-Regelungen nicht konkret genug und daher aus verfassungsrechtlicher Sicht fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz in Berlin beschlossen werden soll.

Denn die geplanten Änderungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten. Am Mittag berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung, gegen 15 Uhr der Bundesrat in einer Sondersitzung dazu. Wenn beide dem Gesetz zustimmen, soll es noch an diesem Mittwoch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt werden. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann in Kraft.

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