Entscheidung an diesem Mittwoch: Wie wird Ostern?

Reichlich geschmückter Osterbaum (Aufnahme aus dem Jahr 2020)
Reichlich geschmückter Osterbaum (Aufnahme aus dem Jahr 2020) Copyright TOBIAS SCHWARZ/AFP or licensors
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Von euronews
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Kanzlerin Angela Merkel und die Spitzen der Bundesländer tauschen sich aus und befassen sich unter anderem mit dem Thema Ostern und Reisen.

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An diesem Mittwoch ab 14 Uhr könnte sich die Osterfrage entscheiden: Was können und dürfen die Deutschen während der Feiertage? Ist sogar Verreisen drin? Kanzlerin Angela Merkel und die Spitzen der Bundesländer werden sich bei einer Videotagung voraussichtlich mit diesen Fragen befassen.

Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, erteilte Reisen an den Ostertagen, also dem ersten April-Wochenende, bereits Mitte Februar eine Absage.

Das haben Merkel, Scholz, Söder und Müller vor

Vor der Tagung an diesem Mittwoch ist eine Beschlussvorlage aufgetaucht, die Medien zufolge Merkel, Finanzminister Olaf Scholz, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller ausgearbeitet haben. Diese sieht unter anderem eine Beibehaltung der derzeitigen Alltagseinschränkungen bis zum 28. März vor. In den Gebieten, in denen es die Zahl der Ansteckungen zulässt, sollen mehr Kontakt möglich sein als bislang, nämlich bis zu drei Haushalte mit höchstens zehn Personen, wobei Kinder nicht gezählt werden.

Eine Entscheidung zum Thema Reisen könnte dem Papier zufolge verschoben werden: Auf den 24. März, also rund eineinhalb Wochen vor den Osterfeiertagen.

Was ist dann wieder erlaubt?

  • Es dürfen sich wieder mehr Menschen treffen, die nicht zusammen leben. Bis zu fünf Mitglieder aus zwei Haushalten sind erlaubt, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen wieder öffnen dürfen. Die Erlaubnis gilt für alle Bundesländer gleichermaßen. Voraussetzung sind Hygienekonzepte und eine Begrenzung auf einen Kunden oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter.
  • Neben Friseursalons dürfen auch andere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen, so wie Fahr- und Flugschulen. Für KundInnen gilt allerdings, dass sie einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltest vorweisen müssen.
  • Auch Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen wieder öffnen.
  • Maximal zehn Menschen dürfen draußen gemeinsam Sport treiben.

Es gilt eine Inzidenz-Notbremse: Die Regeln werden wieder verschärft, wenn ein bestimmter Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Den Wert wollen Bund und Länder noch gemeinsam festlegen. Am Dienstagmorgen lag die Inzidenz laut Robert Koch-Institut bundesweit bei 65,4.

Woraus besteht die Teststrategie?

Bis Ende April soll ein Testplan in Kraft treten. Die Länder sollen sicherstellen, dass das Schul- und Kitapersonal sowie alle SchülerInnen sich zwei Mal pro Woche einen Schnelltest machen können.

Auch in Unternehmen sollen diejenigen, die nicht zu Hause arbeiten, die Möglichkeit bekommen, bis zu zwei Mal in der Woche einen Schnelltest machen können.

Zudem sollen alle BürgerInnen in Testzentren, Apotheken oder Praxen laut Konzept des Bundesgesundheitsministeriums zweimal wöchentlich kostenlos einen Antigen-Schnelltest machen lassen können - ab einem Tag im März, den Bund und Länder nun wohl nennen wollen. Getestete bekommen das Ergebnis schriftlich. Bei Schnelltests führt geschultes Personal das Wattestäbchen tief in Rachen und Nase.

Bei Selbsttest heißt es in der Anleitung eines von bisher drei zugelassenen Produkten: "Führen Sie die saugfähige Spitze des Tupfers vorsichtig in Ihr linkes Nasenloch ein. Stellen Sie sicher, dass sich die gesamte Tupferspitze in Ihrem Nasenloch befindet (2 - 4 cm tief). Führen Sie den Tupfer nicht weiter ein, wenn Sie einen Widerstand spüren. Rollen Sie den Tupfer mindestens 5 Mal gegen die Innenseiten Ihres Nasenlochs." Dauer bis zum Ergebnis: 15 Minuten. Die Virologin Sandra Ciesek meint: «Ich glaube, einen Abstrich aus der vorderen Nase bekommt jeder hin.»

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