Schweiz stimmt über 13. Monatsrente und Erhöhung des Rentenalters ab

Rentnerinnen in Gelsenkirchen, 5. März 2023
Rentnerinnen in Gelsenkirchen, 5. März 2023 Copyright Martin Meissner/Copyright 2023 The AP. All rights reserved.
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Von Christoph DebetsSRF
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Die Schweizer Stimmbürger entscheiden heute über zwei Volksinitiativen zur Reform des Rentensystems. Der Ausgang dürfte kanpp werden, Zur entscheidenden Hürde könnte das Ständemehr werden.

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Die Schweizer stimmen an diesem Sonntag über zwei Volksinitiativen zur Reform des Rentensystems ab.

Etwas mehr als ein Jahr, nachdem per Volksentscheid beschlossen wurde, das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre anzuheben, steht jetzt eine von der Jugendorganisation der liberalen FDP lancierte Volksinitiative zur Abstimmung. Sie sieht die Anhebung des Rentenalters für alle auf 66 Jahre vor.

Konkret schlägt der Text vor, das Renteneintrittsalter um 80 % einer etwaigen Steigerung der Lebenserwartung anzuheben. Steigt die Lebenserwartung also um einen Monat, erhöht sich das Renteneintrittsalter um 0,8 Monate. Ziel der Initiatoren der Initiative ist es, den Menschen zu ermöglichen, rund 20 % ihres Lebens im Ruhestand zu verbringen. Nach dieser Formel würde der Ruhestand mit 67 Jahren im Jahr 2043 und der Ruhestand mit 69 Jahren im Jahr 2070 erfolgen.

Meinungsumfragen deuten auf ein Scheitern dieser Initative hin.

Die FDP unterstützt die Initiative ihrer Jugendsektion, steht damit aber allein da. Die anderen Regierungsparteien sind dagegen. Auch die Regierung und eine große Mehrheit im Parlament empfehlen den Wählern, sie abzulehnen. Es überrascht nicht, dass die Wirtschaft die Initiative befürwortet, während die Gewerkschaften dagegen sind.

13. AHV-Rente

Bei der zweiten Initiative zur Erhöhung der Rentenzahlungen, die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingebracht wurde, sieht es nach einer knappen Abstimmung aus.

Meinungsumfragen im Vorfeld der Abstimmung zeigten, dass eine Mehrheit der Schweizer Wähler die Initiative „Besser leben im Ruhestand“ unterstützte. Doch die Unterstützung für den Vorschlag, der Rentnern eine zusätzliche – oder 13. – monatliche Auszahlung der AHV-Rente gewähren soll, ist im Wahlkampf zurückgegangen.

Für viele Rentner in der Schweiz reichen die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht aus, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. In solchen Fällen erhalten Rentner sogenannte Ergänzungsleistungen.

Wie diese Erhöhung finanziert werden soll, geht aus dem Text der Initiative nicht hervor. Denkbar ist eine Finanzierung durch Gewinne der Schweizerischen Nationalbank, Steuererhöhungen oder höhere Lohnabzüge für Erwerbstätige.

Wie hoch ist die Altersrente jetzt?

Eine volle Alters- und Hinterlassenenrente ist eine monatliche Zahlung von mindestens 1.225 Franken bis maximal 2.450 Franken für Einzelpersonen. Verheiratete Paare erhalten bis zu 3.675 Franken.

Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie lange jemand Beiträge gezahlt hat und wie hoch sein durchschnittliches Jahreseinkommen war.

Um wie viel Geld geht es?

Das AHV-Vorsorgesystem kostet derzeit rund 50 Milliarden Franken pro Jahr. Dieses Geld stammt hauptsächlich aus Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung und ihrer Arbeitgeber. Diese Zahlungen machen fast drei Viertel aller Einnahmen aus.

Das restliche Viertel stammt aus anderen Quellen: Der Bund übernimmt 20 % der Ausgaben der AHV. Weitere Einnahmequellen sind die Mehrwertsteuer und die Glücksspielsteuer.

Sollte die Initiative angenommen werden, steigen die jährlichen Kosten der Rentenzahlungen sofort um 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr. Auch ohne eine 13. Zahlung werden die Gesamtkosten der Renten in den kommenden Jahren steigen, da die Babyboomer-Generation das Rentenalter erreicht. Die jährlichen Kosten werden in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich auf 63 Milliarden Franken steigen.

Was würde sich ändern?

Dem Vorschlag zufolge würde die monatliche Rente ab 2026 13 statt 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die maximale jährliche Altersrente würde sich somit um 2.450 Franken auf 31.850 Franken für Einzelpersonen und um 3.675 Franken auf 47.775 Franken für Verheiratete erhöhen.

Was sagen Unterstützer?

Die Befürworter argumentieren, dass Rentner aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten mehr Unterstützung benötigen. Sie argumentieren damit, dass die AHV ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr nachkomme.

Zwar sind Mieten, Krankenkassenprämien, Strom und Lebensmittel im Vergleich zu den Renten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. „Bis Ende 2024 wird die Inflation eine ganze Monatsrente verschlingen“, so ein Slogan der Sozialdemokratischen Partei.

Auch die missliche Lage der Frauen spricht dafür. Für viele Frauen ist die AHV-Rente die primäre Renteneinnahmequelle, da sie traditionell kürzer erwerbstätig waren und weniger Lohn erhielten und somit weniger Vorsorgeguthaben angesammelt haben.

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Die Befürworter sagen, die Erhöhung sei finanzierbar. Bisherige Prognosen zur Finanzlage der Pensionskasse seien stets zu pessimistisch gewesen, heißt es.

Was sagen die Gegner?

Die Regierung und beide Kammern des Parlaments empfehlen, die Initiative abzulehnen, da sie ihrer Meinung nach zu viel kosten würde. Die AHV-Pensionskasse ist nur bis etwa 2030 ausreichend finanziert. Eine Sanierung des Rentensystems wird ohnehin bald notwendig sein – mit oder ohne diese zusätzliche Rentenzahlung.

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