Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein

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Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein. Copyright Michael Dwyer/Copyright 2023 The AP. All rights reserved
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Von Frank Weinert
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Hasskommentare, Dauerwerbung, Kommerzieller Betrug: Schluss damit - sagt die EU und hat den "Digital Services Act" in Kraft gesetzt.

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Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein. Das ist der Tenor der europäischen Verordnung über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act), die am Freitag in Kraft tritt. Dieser Text, der im Dezember 2020 vorgelegt und sehr schnell auf institutioneller Ebene verhandelt wurde, ist eine der beiden Säulen der Europäischen Union zur Regulierung der digitalen Welt und insbesondere der Internetgiganten. Soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Marktplätze wie Apple, Google, TikTok und Amazon haben nun zusätzliche Verpflichtungen, um die Verbreitung von illegalen Inhalten, Hassreden, Desinformation und kommerziellen Betrug zu bekämpfen.

Dazu Asha Allen, Centre for Democracy & Technology, Advocacy-Direktorin für Europa, Online-Ausdruck und zivilen Raum: „Konkret bedeutet dies, dass die Nutzer nun mehr Transparenz darüber haben werden, wie Entscheidungen über die Moderation von Inhalten getroffen werden. Die Nutzer werden mehr Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Inhalte haben, mit denen sie sich beschäftigen. So können sie sich beispielsweise gegen personalisierte Werbung entscheiden oder festlegen, dass die Inhalte, die sie sehen, in chronologischer Reihenfolge präsentiert werden und nicht auf der Grundlage von Empfehlungssystemen, die auf riesigen Datenmengen beruhen. Es wird mehr Mechanismen für Beschwerden und Rechtsbehelfe für einzelne Nutzer geben.“

Vorerst sind nur die 19 größten Unternehmen - mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern - betroffen. Die anderen haben bis Februar 2024 Zeit, sich an die neue Gesetzgebung anzupassen. In den letzten Tagen haben die digitalen Giganten die Maßnahmen angekündigt, die sie ergreifen, um sich an dieses neue Umfeld anzupassen.

Noch einmal Asha Allen, Centre for Democracy &Technology, Advocacy Director für Europa, Online-Ausdruck und zivilen Raum: „So haben sich in den letzten Tagen mehrere Plattformen zu Wort gemeldet, um einige der Maßnahmen zu erläutern, die sie ergreifen werden. Dazu gehören z. B. Meta, Google und Snapchat, und insbesondere Tik Tok hat einige der Maßnahmen vorgestellt, die sie ergreifen werden, darunter auch, wie sie ihre Transparenz und ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Nutzern in der Europäischen Union erhöhen werden, und natürlich, wie sich dies auch auf die Nutzer weltweit auswirken wird. Interessanterweise wurden Tik Tok und das Unternehmen, das früher unter dem Namen Twitter bekannt war, in diesem Sommer Stresstests unterzogen, bei denen die Europäische Kommission feststellte, dass noch viel mehr getan werden muss, damit beide Plattformen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.“

Bestimmte gezielte Werbeanzeigen, insbesondere solche, die sich an Minderjährige richten, sind nun verboten, ebenso wie solche, die auf sensiblen Daten wie der sexuellen Ausrichtung oder der Religion basieren. Bei Zuwiderhandlung droht den Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes.

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