Brüssel: Migrationsabkommen zwischen Italien und Albanien muss mit EU- und internationalem Recht vereinbar sein

Das Migrationsabkommen wurde am Montag vom albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama und der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angekündigt.
Das Migrationsabkommen wurde am Montag vom albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama und der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angekündigt. Copyright TIZIANA FABI/AFP or licensors
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Von Jorge LiboreiroVincenzo Genovese
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Die Europäische Kommission hat lauwarm auf das Migrationsabkommen zwischen Rom und Tirana reagiert und lediglich darauf hingewiesen, dass es mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht vereinbar sein muss.

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"Wir stehen in Kontakt mit den italienischen Behörden, um die Einezelheiten zu erfahren. Wir haben um detaillierte Informationen über diese Art von Vereinbarung gebeten", sagte eine Sprecherin der Europäischen Kommission am Dienstagnachmittag.

Das Abkommen, das erste seiner Art für einen EU-Mitgliedstaat, wurde am Montag von der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und ihrem albanischen Amtskollegen Edi Rama während eines bilateralen Treffens in Rom angekündigt.

Im Rahmen der unerwarteten Vereinbarung will Italien zwei Aufnahmezentren in dem Balkanland errichten, um die Asylanträge von Migranten zu bearbeiten, die von den italienischen Behörden im Mittelmeer gerettet und dann in der albanischen Küstenstadt Shëngjin an Land gebracht werden.

In den Zentren können bis zu 3 000 Migranten gleichzeitig untergebracht werden, erklärte Meloni. Ziel sei, 36 000 Anträge pro Jahr zu bearbeiten. Schwangere Frauen, Kinder und schutzbedürftige Personen sind von dem Programm ausgeschlossen sein und werden weiter direkt in Italien aufgenommen..

Die Infrastruktur wird von Rom bezahlt, während Tirana sich verpflichtet hat, Sicherheitsdienste und externe Überwachung bereitzustellen. Der Start ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

Die beiden Zentren werden unter italienischer Gerichtsbarkeit stehen, was Bedenken hinsichtlich der extraterritorialen Anwendung von italienischem und EU-Recht in einem Land außerhalb der 27 Mitgliedstaaten aufgeworfen hat.

"Die Mitgliedstaaten werden nicht daran gehindert, Maßnahmen nach nationalem Recht zu ergreifen, um die Stellung von Asylanträgen (durch) Personen aus Drittländern zu ermöglichen", so die Kommissionssprecherin, "dies muss jedoch unbeschadet der vollständigen Anwendung der EU-Asylvorschriften geschehen".

Die Frage, wer die Abschiebung abgelehnter Antragsteller durchführen wird, blieb zunächst unklar. Ersten Berichten zufolge soll diese Aufgabe von den albanischen Behörden übernommen werden, doch Premierminister Rama erklärte später, dass zunächst die italienischen Behörden dafür verantwortlich sein sollen.

"Die Einigung wurde auf politischer Ebene erzielt und muss noch durch die entsprechenden Rechtsvorschriften ergänzt werden", so Ministerpräsidentin Meloni.

Die Entwicklung rief sofort Vergleiche mit dem umstrittenen Migrationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda hervor, das vorsieht, dass Asylbewerber vom britischen Hoheitsgebiet in das afrikanische Land gebracht werden, während ihre Anträge geprüft werden. 

Das Abkommen wird jedoch weiterhin von britischen Gerichten blockiert und noch hat keine Abschiebung stattgefunden.

Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, sagte im vergangenen Jahr, der britische Plan sei "keine humane und menschenwürdige Migrationspolitik". 

Dagegen erklärte Österreich vor Kurzem, man sei offen für die Prüfung eines Abkommens nach ruandischem Vorbild mit einem Nicht-EU-Land.

Auf den Vergleich angesprochen, betonte die Sprecherin der Kommission dass es einen entscheidenden Unterschied mache, dass die italienisch-albanische Regelung für diejenigen gelte, die noch nicht die italienische Küste erreicht haben.

"Wir müssen zuerst den italienischen Fall verstehen, bevor wir ins Detail gehen können. Nach den ersten Informationen, die wir sehen, handelt es sich nicht um denselben Fall. Aber auch hier werden wir detaillierte Informationen benötigen", so die Sprecherin.

Die Nachricht aus Rom kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die fünfstufige Migrationsreform der EU in die Endphase geht. Die Überarbeitung beinhaltet ein schnelleres "Grenzverfahren" zur Prüfung von Asylanträgen von Antragstellern aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote, wie Tunesien, Ägypten, Marokko und Pakistan. Das Verfahren soll maximal 12 Wochen dauern.

Parallel zur Reform drängen die Mitgliedstaaten darauf, die so genannte "externe Dimension" der Migration zu stärken, eine Bezeichnung für Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern, um die Abfahrt von Migrantenschiffen zu verhindern.

Italien, wo in diesem Jahr mehr als 145 000 Migranten irregulär eingereist sind, hat sich zu einem der lautstärksten Befürworter dieser neuen Politik entwickelt.

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"Ich glaube, dass (das Abkommen) ein Modell für die Zusammenarbeit zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern bei der Steuerung der Migrationsströme werden könnte", sagte Meloni in einem Interview mit der Tageszeitung Il Messaggero und wies darauf hin, dass sie die Kommission im Voraus informiert und keine negativen Rückmeldungen erhalten habe.

"Ich denke, dass dieses Abkommen von einem kühnen europäischen Geist zeugt", so Meloni.

Das greifbarste Ergebnis der "externen Dimension" - die Vereinbarung mit Tunesien - wurde jedoch seit ihrer Unterzeichnung Mitte Juli von Meinungsverschiedenheiten, Rückschlägen und umstrittenen Rückzahlungen erschüttert.

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