Germanwings-Kopilot hatte Absturz am selben Tag schon geprobt

Germanwings-Kopilot hatte Absturz am selben Tag schon geprobt
Von Euronews
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Zu diesem Schluss "kommt die französische Untersuchungsbehörde BEA. Demnach stellte der Kopilot schon auf dem Hinflug den Autopiloten auf dreißig Meter Flughöhe ein - so wie dann auf dem Rückflug.

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Der Kopilot des Germanwings-Unglücksflugzeugs hatte das Absturzmanöver am selben Tag schon geprobt.

Zu diesem Schluss kommt die französische Untersuchungsbehörde BEA.

Der Kopilot habe, als er im Cockpit allein war, schon auf dem Hinflug von Düsseldorf nach Barcelona den Autopiloten vorübergehend auf dreißig Meter Flughöhe eingestellt, die niedrigste mögliche Höhe – so wie dann auf dem Rückflug, sagt BEA-Leiter Rémi Jouty.

Der Pilot habe davon nichts gemerkt, so Jouty weiter, weil es während eines planmäßigen Sinkflugs passiert sei. Die Einstellung habe daher auf die Flugbahn keinen Einfluss gehabt.

Die Behörde hält das in einem Zwischenbericht fest. Darin bestätigt sie auch, der Kopilot habe den Absturz absichtlich und bei vollem Bewusstsein herbeigeführt.

Das Flugzeug war im März am Rand der französischen Alpen in eine Bergwand gerast, auf dem zweiten Flug des Tages zurück nach Düsseldorf.

Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.

Für das tödliche Manöver nutzte der Kopilot ebenfalls eine kurze Zeit, in der er im Cockpit allein war. Der Flugkapitän fand sich dann ausgesperrt und konnte nicht mehr eingreifen.

Der Kopilot hatte schon lange Probleme mit Depressionen. Diese Probleme waren den Ärzten aber bekannt.

Laut BEA stand ein Hinweis auf medizinische Untersuchungen in seiner Fluglizenz, ein sogenannter SIC-Eintrag (“Specific medical examinations”).

Das heiße, dass der Fliegerarzt vor der regulären Beurteilung der Flugtauglichkeit die Aufsichtsbehörde – in Deutschland das Luftfahrtbundesamt – kontaktieren müsse.

Das Flugmedizinische Zentrum der Lufthansa, der Mutterfirma von Germanwings, erneuerte das
Tauglichkeitszeugnis 2009 zunächst nicht, wegen Depressionen und der damit verbundenen medikamentösen Behandlung.

Kurz darauf erhielt der Kopilot das Tauglichkeitszeugnis dann aber doch, mit der genannten Einschränkung. Das zeige, dass sein Fall damals aufmerksamer untersucht worden sei, sagte Jouty.

Einen Abschlussbericht wird die Behörde wohl in einem Jahr vorlegen. Darin soll es dann um weiterführende Fragen gehen, wie die Sicherung von Cockpittüren oder die ärztliche Schweigepflicht.

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