Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Franz Beckenbauer

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Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Franz Beckenbauer eingeleitet.

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Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Franz Beckenbauer eingeleitet. Das Verfahren betrifft auch Horst Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, die wie Beckenbauer zum Führungsgremium der Fußball-WM 2006 in Deutschland gehörten. Es geht unter anderem um den Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäsche sowie der Veruntreuung.

“Zunächst gilt die Unschuldsvermutung natürlich für alle Beschuldigten. Es würde aber in diesem Verfahren gemäß schweizerischem Strafrecht vorgegangen werden. Das heißt, es droht den Beschuldigten bei diesen Straftatbeständen eine Maximalstrafe von fünf Jahren. Aber davon sind wir noch weit entfernt. Solche Strafverfahren dauern in der Regel drei, vier, fünf Jahre”, erklärte André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft.

In Zusammenarbeit mit den deutschen und österreichischen Behörden wurden im Rahmen der Ermittlungen an acht Orten Hausdurchsuchungen durchgeführt, teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft zudem mit. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll es zwischen 2002 und 2005 “eine Reihe dubioser Zahlungsströme über zehn Millionen Schweizer Franken” gegeben haben.

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