"Scharia-Scheidung" in München und Luxemburg auf dem Prüfstand

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Von Euronews
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist mit dem Fall einer Scheidung von Deutsch-Syrern befasst, die von der Frau nachträglich in Deutschland angefochten wurde. Jetzt liegt ein womöglich richtungweisendes Gutachten vor.

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Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien gilt nach Einschätzung eines EU-Gutachters nicht in Deutschland. Das religiöse Scheidungsrecht in Syrien diskriminiere Frauen und sei deshalb in der Europäischen Union nicht anzuwenden, erklärte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof.

Strittig ist der Fall eines Paares aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt. Die beiden heirateten 1999 im syrischen Homs. Der Mann ließ sich 2013 durch das Einreichen einer Erklärung von einem geistlichen Gericht in Syrien scheiden, und die Scheidung in München gemäß der Rom-III-Verordnung anerkennen.

Als die Ehefrau die Entscheidung anfocht, bat das Münchner Oberlandesgericht den EuGH um Rat. Der Generalanwalt kam jetzt zu dem Schluss, dass die in München herangezogene Rom-III-Verordnung für die Anerkennung der Scheidung im vorliegenden Fall nicht relevant ist.

Und selbst wenn die Richter am EuGH dies anders sähen, wäre die Scheidung dem Gutachten zufolge in der EU nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München gebe selbst an, dass das syrische Recht der Ehefrau nicht dieselben Möglichkeiten einer Scheidung gewähre wie dem Mann. Das ausländische Recht sei also diskriminierend und könne keinesfalls in der EU angewendet werden, folgerte der Generalanwalt in seinem Gutachten.

Das EuGH-Urteil wird erst in den kommenden Wochen erwartet. Laut Medienberichten folgen die Luxemburger Richter in ihren Entscheidungen oft den Schlussanträgen der Generalanwälte.

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