Bundesgerichtshof: Mordurteil gegen einen Raser erstmals rechtskräftig

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Copyright Unsplash / Lexi Ruskell
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Von lif mit dpa
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Wer rücksichtlos mit seinem Auto fernab des Tempolimits über eine Straße rast und dabei einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden.

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Wer rücksichtlos mit seinem Auto fernab des Tempolimits über eine Straße rast und dabei einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Mordurteil gegen einen Raser bestätigt. Der zur Tatzeit 24-jährige Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt.

Das Landgericht Hamburg hatte den Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Danach war dieser in Revision gegangen. Mit der Entscheidung des BGH ist das Mordurteil nun rechtskräftig. Man habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Strafgericht Deutschlands mit.

Er hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. Einen Führerschein besaß er nicht. In der Innenstadt an der Binnenalster beschleunigte er das Fahrzeug auf rund 160 Kilometer pro Stunde und lenkte es auf die Gegenfahrbahn.

Beim Frontalzusammenstoß mit einem Großraumtaxi wurde ein 22 Jahre alter Fahrgast, der gerade eingestiegen war, getötet. Ein weiterer Fahrgast und der Taxifahrer kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Das Landgericht hatte den Unfallverursacher anschließend wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. „Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“, hatte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung gesagt. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.“

Erstes Mordurteil wegen Raserei wurde aufgehoben

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürstendamm aufgehoben. Damals sahen die Richter keine ausreichenden Belege für einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten. Aktuell verhandelt das Landgericht Berlin den Fall neu.

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Den beiden Gerichtsurteilen zufolge, wollte der Mann in diesem Fall eine Straftat verdecken. Er habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen, hieß es beim BGH.

Als Konsequenz aus dem Berliner Fall wurden die Strafen gegen Raser ebenfalls verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden verbotene Rennen im Straßenverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.

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