Cybermobbing: Vorschriften zum Schutz der Opfer sind oft unzureichend

Mobbing in der Schule ist nicht erst seit gestern ein Thema.
Mobbing in der Schule ist nicht erst seit gestern ein Thema. Copyright EMMANUEL DUNAND/AFP
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Von Heloise Urvoy
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Mobbing in der Schule ist nicht erst seit gestern ein Thema. Was früher vor den Toren der Schule endete, verfolgt heute, mit sozialen Netzwerken und Smartphones, viele Jugendliche bis nach Hause.

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Mobbing gibt es nicht erst seit gestern. Aber heute, mit der Nutzung von sozialen Netzwerken und Smartphones, verfolgt viele Jugendliche das, was früher an den Schultüren endete, bis nach Hause.

Tragische Beispiele von Teenagern, die Opfer von Mobbing geworden sind, gibt es immer wieder. Im Mai 2023 nahm sich die 13-jährige Lindsay in Frankreich das Leben, nachdem sie monatelang in der Schule und im Internet körperlich und psychisch misshandelt worden war.

Die Irin Nicole Fox nahm sich 2018 im Alter von 21 Jahren das Leben. Seitdem setzt sich ihre Mutter Jackie Fox dafür ein, dass Cybermobbing strafrechtlich verfolgt werden kann. 

Das nach ihrer Tochter benannte "Coco-Gesetz" wurde 2021 in Irland verabschiedet. Es stellt Cybermobbing unter Strafe. Nachdem sie es bis nach Straßburg gebracht hat, ist Jackie Fox zuversichtlich, dass das Gesetz irgendwann in der gesamten Europäischen Union geben wird. 

Es gibt keine europaweite Regelung

Bisher gibt es in der EU keine eigenen Gesetze, sondern nur EU-Richtlinien. Diese sind nicht rechtsverbindlich und ihre rechtliche Umsetzung bleibt den Mitgliedsländern überlassen. 

"Was ich vor allem wollte, war ein Gesetz zum Schutz von Opfern wie Nicole und ihren Familien, damit niemand das erleben muss, was ich heute erlebe, ohne meine Tochter an meiner Seite", erklärt Jackie Fox. 

Weil es bis zu ihrem Selbstmord im Jahr 2018 keine irischen Gesetze dazu gab, erklärt Jackie Fox, wäre man gegenüber Stalkern machtlos gewesen, weil die Behörden Täter nicht für die Gewalt verfolgen konnten, die online geschah. 

"Ich habe Cocos Erbe hier bei mir in Irland. Ich bringe es nach Europa und denke an all die Leben, die es retten kann." 

Erst reagieren, wenn der Schaden entstanden ist

Ähnliche Gesetze gibt es auch in anderen Ländern Europas. Dadurch werden Online-Plattformen gesetzlich gezwungen, auf Cybermobbing zu reagieren, so wie in Frankreich. Dort ist Online-Belästigung seit 2014 gesetzlich definiert und wird bestraft.

Plattformen werden in die Verantwortung genommen und müssen reagieren, wenn sie von Belästigungen erfahren. Das Gesetz zwingt sie jedoch nicht dazu, vor der Veröffentlichung eines Beitrags zu handeln. Das kritisiert der französische Verein "e-enfance". 

"Die Moderation im Internet findet in der Regel nicht im Vorfeld statt, weil die Regel des Internets umgekehrt gerade darin besteht, dass jeder etwas posten kann, dass jeder jederzeit ohne Filter und Barrieren posten kann, was er will. Und es sind dann entweder die Netzwerke oder andere Internetnutzer, die darauf hinweisen, dass problematische Inhalte im Umlauf sind", sagt die Leiterin des Verbands e-enfance Justine Atlan.

Viele fordern die sozialen Netzwerke auf, ihre Algorithmen proaktiv zu gestalten, anstatt erst dann zu reagieren, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Denn man wisse schließlich, dass die Betreiber dazu in der Lage seien und über entsprechende Mittel verfügten, vorher zu handeln, so Justine Atlan. 

Druck auf soziale Netzwerke

"Das Prinzip des Algorithmus ist es, uns verschiedene Inhalte zukommen zu lassen, je nachdem, wer Sie sind, wie viel Sie konsumieren, was Sie mögen usw. Sie sagen von sich, sie seien eine Art Leitung, durch die auf undurchsichtige Weise viele Inhalte fließen, über die sie nichts wissen können, solange wir sie nicht alarmieren. Das ist schon sehr fragwürdig."

Nach dem Tod der 13-jährigen französischen Teenagerin Lindsay konnten Seiten und Kommentare mit Hass gegen sie veröffentlicht und geteilt werden. Auf Instagram wurde nach ihrem Selbstmord ein Profil mit einem eindeutigen Namen erstellt: lindsay_ist_endlich_tot. Es wurde inzwischen wieder deaktiviert.

Lindsays Familie reichte Klage gegen Facebook und Instagram ein und wies darauf hin, dass die Moderation von Hassinhalten sowohl vor als auch nach dem Selbstmord ihrer Tochter versagt habe.

Meta, der Eigentümer der beiden sozialen Netzwerke, reagierte nicht auf unsere Interviewanfragen. In einer schriftlichen Erklärung drückte Meta der Familie sein Beileid aus und erklärte, dass es weiterhin gegen Inhalte und Konten vorgehen werde, die gegen seine Regeln verstoßen, wenn es davon Kenntnis erhalte.

Wenn Sie an Selbstmord denken oder unter Depressionen leiden, können Sie sich in Deutschland per Chat, Mail oder telefonisch kostenlos und anonym unter 0800/111 0 111 beraten lassen. Ein muslimisches Beratungstelefon gibt es rund um die Uhr unter 030 - 44 3509 821 (oder wenn nicht in Deutschland: 0049 - 30/44 35 09 821). In Österreich können Sie sich unter der Telefonnummer 142 beraten lassen oder im Internet. In der Schweiz hilft die Dargebotene Hand im Internet und unter der Telefonnummer 143.

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