Deutschland erwägt Asylverfahren in Drittstaaten

Stephan Weil, Olaf Scholz und Boris Rhein
Stephan Weil, Olaf Scholz und Boris Rhein Copyright Bernd von Jutrczenka/(c) Copyright 2023, dpa. Alle Rechte vorbehalten
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Von Euronews mit AFP, AP, dpa
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Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern darauf verständigt, zu prüfen, ob Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU möglich sind. Italien hat bereits Fakten geschaffen.

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Die deutsche Regierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Das ist eines der Ergebnisse nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerpräsident:innen der Länder und der Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz.

Unser gemeinsames Ziel sei es, diese irreguläre Migration zurückzudrängen, sagte der SPD-Politiker. "Klar ist: Wir brauchen einen besseren Schutz der europäischen Außengrenzen und wir brauchen eine solidarische Verteilung in Europa. Deshalb ist es auch notwendig, dass wir alles dafür tun, dass wir diejenigen, die nicht bleiben können, einfacher zurückführen können, als das heute der Fall ist." Eine unverzichtbare Voraussetzung dafür seien Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern und den Transitländern.

Andere EU-Staaten haben ähnliche Pläne. So will Italien auf albanischem Boden zwei Aufnahmezentren für Migranten errichten, die über das Mittelmeer gekommen sind. Ihre Asylanträge sollen in Albanien geprüft werden. Kritiker stellen bei solchen Vorhaben die Rechtmäßigkeit in Frage. Auch von der albanischen Opposition kommt Widerspruch. Sali Berisha von der Demokratische Partei erklärt: "Bei allem Respekt für Giorgia Meloni muss ich ihr sagen, dass die Unterschrift von Edi Rama [albanischer Ministerpräsident, Anm. d. Red.] auf der Vereinbarung ungültig ist. Sie ist ungültig, weil international gegen Edi Rama ermittelt wird und er bereit ist, alles zu unterschreiben."

Die EU-Kommission sich zunächst bedeckt. Man stehe mit den italienischen Behörden in Kontakt und benötige noch weitere Details, teilte eine Sprecherin mit. Wichtig sei die Wahrung von EU-Vorschriften und Völkerrecht.

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