Vom einheitlichen Zollgebiet bis Fischerei-Fragen, von Bürgerrechten bis Gibraltar
Auf das Kleingedruckte kommt es an. Was sind die wichtigsten Punkte des Vertragsentwurfs, worüber freut sich die EU und was macht Brexiteers wütend?
Einheitliches Zollgebiet
Der Text erwähnt das Wort Zollunion nicht, aber Großbritannien würde in einem "einheitlichen Zollgebiet" bis zum Ende der Übergangsperiode Ende 2020 bleiben.
Und zwar auf ewig, sollte es keine Einigung auf ein neues Handelsabkommen geben.
Die Maßnahme wurde aufgenommen, um Kontrollen zwischen dem EU-Mitglied Irland und der britischen Provinz Nordirland zu vermeiden.
Nordirland
Diese Lösung würde es Nordirland erlauben, im selben Zollgebiet wie der Rest Großbritanniens und wie die EU zu bleiben.
Ein Knackpunkt für Gegner dieser Regelung ist, dass London sie nicht einseitig aufkündigen kann.
Stattdessen soll ein fünfköpfiges Schiedsgericht entscheiden - mit zwei Briten, zwei EU-Vertretern und einem unabhängigen Schlichter -, wann die Regelung ausläuft.
Übergangsperiode
Wenn Großbritannien die EU offiziell am 29. März 2019 verlässt, beginnt eine Übergangsperiode, während der das Land in einem gemeinsamen Zollgebiet mit der EU bleibt.
Der Vertrag nennt keine weiteren Einzelheiten, sondern sagt nur, dass die Regelung spätestens bis zum Ende des Jahrhunderts dauert.
Bürgerrechte
EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU behalten ihre Rechte, müssen aber einen formalen Antrag für sich und ihre Familien stellen, um im jeweiligen Land zu bleiben.
Die bisherige Niederlassungsfreiheit wird durch ein Immigrationssystem basierend auf beruflicher Qualifikation ersetzt. Reisen bleiben visafrei - in beide Richtungen.
Fischerei und Gibraltar
Die EU drängte London auf Zugang zu Küstengewässern für Fischer als Gegenleistung für den Verbleib im einheitlichen Zollgebiet.
Ziel bleibt es, für die Zeit nach der Übergangsperiode ein neues Fischerei-Abkommen auszuhandeln.
Zwischen Großbritannien und Spanien soll es in Bezug auf Gibraltar regelmäßige Gespräche zwischen den zuständigen Behörden geben.