Am zweiten Tag der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat sich Israel gegen den Vorwurf des Völkermords verteidigt.
Am zweiten Tag der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat sich Israel gegen den Vorwurf des Völkermords verteidigt.
Die von Südafrika eingereichte Klage bezieht sich unter anderem auf die hohe Zahl der zivilen Todesopfer im Gazastreifen infolge der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober.
Israel erklärte, sein Vorgehen stehe im Einklang mit seinem Recht auf Selbstverteidigung nach internationalem Recht.
Zudem zitierten die Anwälte die Verurteilung der Hamas durch die EU-Kommissionpäsidentin Ursula von der Leyen.
"Der unmittelbare Kontext für die von Südafrika erhobenen Vorwürfe des Völkermordes liegt in den Ereignissen vom 7. Oktober", sagte einer der Rechtsvertreter Israels, der britische Anwalt Malcolm Shaw.
"Wie die EU-Kommissionspräsidentin am 19. Oktober sagte, gab es keine Grenzen für das Blut, das die Hamas-Terroristen vergießen wollten. Sie zogen von Haus zu Haus und verbrannten Menschen bei lebendigem Leib, sie verstümmelten Kinder und sogar Säuglinge. Warum? Weil sie Juden waren."
Die israelischen Anwälte sagten, dass die von Südafrika dem Gericht vorgelegten Beweise wie die Zunahme der Hungersnot und das unnötige Leiden der Kinder allein der Hamas zuzuschreiben sei weil sie sich in der Zivilbevölkerung eingenistet habe.
Auch habe Israel die Menge an Lebensmitteln in Gaza erhöht, um den Hunger zu bekämpfen.
Der palästinensische Prozessbeobachter Schawan Dschabarin bezeichnet indes einige EU-Staaten als Komplizen.
"Sie haben Israel bedingungslos unterstützt - europäische Schlüsselfiguren, die EU-Führer, europäische Führer - sie sind dorthin gegangen, um Israel grünes Licht für die Fortsetzung der Verbrechen zu geben. Die Europäer verlieren ihre Rolle und ihre Moral."
Da es Jahre dauern wird, bis das Gericht ein Urteil zum Völkermord fällt, hat Südafrika neun vorläufige Maßnahmen beantragt, die u. a. die Verhinderung weiterer nicht wiedergutzumachender Schäden für die Palästinenser im Gazastreifen und eine vollständige Aussetzung der israelischen Militäraktion dort vorsehen.
Israel hält dies für unmöglich, da es nicht für die Hamas gelten würde, die weiterhin Raketen auf den Süden Israels abschießen würde. Das Gericht wird in den nächsten Wochen darüber entscheiden.