Google hat im Online-Werbemarkt eine besondere – und wie Brüssel meint -marktbeherrschende Position: Eine Änderung der Geschäftspraktiken von Google sei nicht zu erwarten und hat deshalb den Verkauf eines Teils des Unternehmens vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission hat dem Unternehmen Alphabet formell den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Werbetechnologie vorgeworfen – und bringt die Forderung nach Abspaltung von Teilen der Werbedienste ins Spiel.
Dabei geht es zentral um die Frage, ob sich Google bei Anzeigendiensten gegenüber Rivalen bevorteilt und dadurch den Wettbewerb verzerrt hat.
"In diesem Stadium der Untersuchung glauben wir, dass das Verhalten von Google auf einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hinauslaufen könnte. Sollte sich dies bestätigen, wären diese Verhaltensweisen nach unseren Vorschriften illegal.
Wir sollten vorausschauend handeln. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass diese Praktiken rechtswidrig sind, müssen wir dafür sorgen, dass sie wirksam abgestellt werden."
Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb
Im Raum stehen hohe Strafen
Google kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen, aber wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für einen Bruch von EU-Recht vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dagegen könnte sich Google wiederum juristisch wehren.
Die wichtigste Einnahmequelle von Google ist Online-Werbung. Dabei verdient die Firma nicht nur Geld damit, dass sie auf ihren eigenen Websites wie der Google-Suche Werbung schaltet. Das Unternehmen vermittelt auch zwischen Werbetreibenden, die ihre Werbung online platzieren möchten, und etwa Verlagen, Bloggern oder anderen Content-Creators, die Werbung beispielsweise auf ihrem Internetauftritt schalten wollen.
Google hat im Online-Werbemarkt im Netz eine besondere Position: Der Konzern verkauft nicht nur Anzeigen, sondern betreibt auch die Plattform, mit der sie im Netz ausgeliefert werden. Daher verfügt Google nach Einschätzung von Experten über einen Informationsvorsprung, wenn es um die Frage geht, wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz unterwegs sind. Dieses Wissen könne auch dazu genutzt werden, um Anzeigen gezielter als andere auszuspielen.
Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass Google seit "mindestens 2014 seine beherrschende Stellung missbraucht hat", hieß es vonseiten der EU.
Grundsätzlich werden die Untersuchungen, wie die EU-Kommission stets betont, ergebnisoffen geführt. So waren die Wettbewerbshüter Ende vergangenen Jahres in einem anderen Fall gegen Google zu dem Schluss gekommen, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliege.