Im Prozess gegen den deutschen Journalisten Denis Yücel ist in der Türkei ein Urteil gefallen.
Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel ist in Abwesenheit in der Türkei verurteilt worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre und neun Monate Haft. Der Anwalt des Journalisten kündigte an, er werde Berufung gegen das Urteil einlegen.
Aber letztlich sei ihm dieses Urteil egal, es habe auch keine praktischen Auswirkungen, schrieb er in einem Beitrag für die Zeitung Die Welt mit der Überschrift „Ich bereue nichts“. Er sei frei, hunderte Journalisten und andere aus politischen Gründen Inhaftierte seien es nicht, so Yücel.
Weitere Ermittlungen gegen Yücel
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Yücel Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK betrieben hat. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und der Propaganda für die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen wurde er freigesprochen. Yücel nannte den Richterspruch politisch motiviert. Gegen den 46-Jährigen wird in der Türkei weiterhin ermittelt, ihm wird vorgeworfen, Präsident Recep Tayyip Erdoğan und den türkischen Staat beleidigt zu haben.
Deniz Yücel war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul in Haft. Nach einem langen diplomatischen Streit zwischen Berlin und Ankara um seine Inhaftierung war der Journalist dann nach Deutschland ausgereist.
Die türkische Staatsanwaltschaft hatte wegen Terrorpropaganda bis zu 16 Jahre Haft gefordert.
Der Fall gilt auch als ein Beispiel für den Umgang mit Pressefreiheit in der Türkei. Das türkische Verfassungsgericht hatte Yücels Untersuchungshaft von etwa einem Jahr für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit seien verletzt worden, entschied das Gericht damals.