Das deutsche Bundeskabinett hat neue Regelungen beschlossen, die ab Sonntag (1. August) gelten. Wer nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen ist, muss ein negatives Testergebnis vorlegen.
In Deutschland hat das Bundeskabinett verschärfte Einreisebestimmungen für Menschen erlassen, die nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft oder bestätigt von der Atemwegserkrankung genesen sind. Die Regelungen treten an diesem Sonntag in Kraft.
Alle Personen über zwölf Jahre, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, müssen der Verordnung nach ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie keine Impfung oder Genesung von der Atemwegserkrankung nachweisen können. Das gilt laut Bundesregierung ab Sonntag für die Einreise mit allen Fortbewegungsmitteln.
Mit der Verschärfung wollen die deutschen Behörden eigener Aussage nach die Gefahr verringern, dass zusätzliche Ansteckungen durch Reisende eingeschleppt werden.
Nur noch Einstufung in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
Jugendliche unter zwölf Jahren können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Abschottung ohne Durchführung eines Tests nach fünf Tagen verlassen. Für Personen, die älter als zwölf Jahre sind, weder geimpft noch genesen sind gilt: Diese können ihre häusliche Abschottung wie bislang nur dann beenden, wenn ein Test ein negatives Ergebnis ergibt. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten muss wie bisher eine 14-tägige Abschottung durchgeführt werden.
Neu geordnet wurde auch die Einstufung von Ländern: Künftig wird nur noch nach Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unterschieden.
Laut Robert Koch-Institut stecken sich Deutsche, die im Ausland Urlaub machen, den absoluten Zahlen nach mit deutlichem Abstand am häufigsten in Spanien an.