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EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte

Gebäude des EuGH in Luxemburg, 05.10.2015
Gebäude des EuGH in Luxemburg, 05.10.2015 Copyright Geert Vanden Wijngaert/The Associated Press
Copyright Geert Vanden Wijngaert/The Associated Press
Von Euronews mit dpa
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Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom Dienstag erneut herausgestrichen, dass einzelne EU-Staaten nicht ohne Anlass unbegrenzt Daten über die private Kommunikation ihrer Bürger:innen sammeln dürfen.

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Die eingeblendeten Textnachrichten tauschten ein verurteilter irischer Mörder und sein späteres Opfer kurz vor seinem gewaltsamen Tod aus. Genau diese Nachrichten und die Standortdaten hatten der irischen Staatsanwaltschaft geholfen, den Täter lebenslang hinter Gitter zu bringen.

Doch der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom Dienstag erneut herausgestrichen, dass einzelne EU-Staaten nicht ohne Anlass unbegrenzt Daten über die private Kommunikation ihrer Bürger:innen sammeln dürfen. Eine solche Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäische Grundrechte, auch wenn sie dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dienten.

Besonders schwere Kriminalität könne nicht einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gleichgestellt werden, so die Richter. Denn bei einer akuten Bedrohung gelten Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung wie der EuGH in einem früheren Urteil festgestellt hatte.

Die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten darf nur dann stattfinden, wenn sie auf konkrete Personen oder Standorte beschränkt bleibt. Darunter fallen etwa vielbesuchte Orte wie Bahnhöfe oder Flughäfen. Konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten sind dafür nicht vonnöten.

"Wenn wir alle wissen, dass unsere Daten, ALLE Kommunikationsdaten, ein Jahr lang aufbewahrt werden, könnte das tatsächlich eine abschreckende Wirkung auf unsere Kommunikation mit anderen haben. Wir könnten von unserem Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Gebrauch machen, da wir Angst haben würden, entdeckt zu werden, und diese abschreckende Wirkung ist auch für den Gerichtshof ein wichtiger Motivationsfaktor", kommentierte Professor Tobias Lock, vom Jean Monnet Lehrstuhl für EU-Recht und Grundrechte an der Maynooth University in Irland.

In Deutschland sorgt die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren für Streit, eine nationale Regelung liegt wegen eines andauernden Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, bei dem Thema auf das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren zu setzen. Besteht ein Anfangsverdacht, können Internetprovider verpflichtet werden, Daten zu einzelnen Teilnehmern über einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH bekräftigte nun unter anderem, dass er ein solches Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält.

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