Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Cannabis-Legalisierung

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung
Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung Copyright JOHN MACDOUGALL/AFP or licensors
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Von Euronews mit dpa
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Dem Gesetzesentwurf zufolge soll Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.

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Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung beschlossen. Jetzt muss es noch vom Bundestag und vom Bundesrat abgesegnet werden. Frühestens ab kommenden Jahr könnte das Gesetz also in Kraft treten.

Konkret sehen die Pläne vor, dass Cannabis nicht länger als "verbotene Substanz" im Betäubungsmittelgesetz gilt. Damit können Volljährige ab 18 Jahren begrenzte Mengen Cannabis mit sich führen. Erlaubt sind bis zu 25 Gramm pro Person. 

Zudem soll es sogenannten Anbauvereinigungen genehmigt werden, Hanf-Pflanzen gemeinschaftlich anzubauen und zum Eigenkonsum an Club-Mitglieder abzugeben. Der Konsum bleibt allerdings auf dem Gelände der Clubs und in deren Umkreis untersagt. Derartige Cannabis-Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Die gesamten Bestimmungen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite veröffentlicht.

Der Gesetzesentwurf gilt als umstritten. Vor allem in der Opposition steht das Gesetz in der Kritik. Die Risiken der Entkriminalisierung würden unterschätzt, heißt es von Unionsmitgliedern. Die Erwartung, dass Konsum und Kriminalität durch eine Legalisierung zurückgehen würden, seien falsch. Auch Verbände aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen warnen vor gesundheitlichen Risiken und höherem Arbeitsaufwand für Ermittler und Gerichte. 

Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben mit dem Argument, dass damit der Schwarzmarkt "ausgetrocknet" und die organisierte Kriminalität eingedämmt werde. Gesundheitsgefahren könnten durch kontrollierten Anbau reduziert werden, weil dadurch mögliche giftige Beimischungen reduziert werden könnten.

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