Deutschland: Wird das „Misgendern" bald unter Strafe gestellt?

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Von euronews
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Wird das "Misgendern" in Deutschland bald illegal? Das glauben jedenfalls einige Nutzer sozialer Medien und Nachrichtenagenturen. euronews-Mitarbeiterin Sophia Khatsenkova hat sich mit dem Thema befasst.

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Wird das „Misgendern" in Deutschland bald illegal? Das glauben jedenfalls einige Nutzer sozialer Medien und Nachrichtenagenturen", so Sophia Khatsenkova. Die euronews-Mitarbeiterin hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt.

„In den letzten Tagen haben zahlreiche Nutzer sozialer Medien und bestimmte Webseiten behauptet, die deutsche Regierung habe ein Gesetz verabschiedet, "Misgendering" zu einer Straftat macht, die mit einer Buße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Von Misgendering spricht man, wenn man absichtlich die falsche geschlechtsspezifische Sprache verwendet, Sprache verwendet, wie Pronomen, wenn man sich auf eine andere Person bezieht.

Zum Beispiel, wenn man eine Frau als 'er' bezeichnet. Jemanden mit "deadname" zu bezeichnen bedeutet, ihn mit dem Namen zu nennen oder auf ihn zu verweisen, den sie nicht mehr verwenden, in der Regel ihren Geburtsnamen aus der Zeit vor ihrer Geschlechtsumwandlung. Wir haben uns das angesehen und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen.

Das Ziel des Vorschlags ist, die rechtliche Geschlechtsumwandlung zu erleichtern: Für trans-, intersexuelle und nicht-binäre Menschen. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen Personen zwei psychologische Gutachten vorlegen, um ihr Geschlecht legal zu ändern. Diejenigen, die diesen Prozess durchlaufen haben, haben sich darüber beschwert, dass es kostspielig und erniedrigend ist.

Der Vorschlag sieht zwar eine Höchststrafe von bis zu 10 000 Euro vor, aber nicht für eine falsche Namensgebung oder eine falsche Geschlechtszugehörigkeit. Vielmehr geht es um die böswillige Weitergabe vertraulicher Informationen wie die Offenlegung des Geschlechts, das gegen den Willen zugewiesen wurde.

Auf der Website des deutschen Familienministeriums heißt es dazu: Das zugewiesene Geschlecht einer Person darf nicht ohne die Zustimmung der Person offenbart oder erforscht werden. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel bei der Strafverfolgung.

'Es gibt kein generelles Verbot von 'misgendering' oder 'deadnaming' in dem Gesetzesentwurf. Nur vorsätzliches Verhalten wird berücksichtigt, da fahrlässige Handlungen nicht sanktioniert werden', heißt es dort.

Allerdings ist intensives Mobbing einer transsexuellen Person jedoch bereits strafbar, da es als Belästigung gilt. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist ein Aushängeschild der Regierungskoalition von Bundeskanzler Olaf Scholz. Es muss jedoch noch dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Sollte das Gesetz durchkommen, könnte sich Deutschland in die Liste der Länder einreihen, die sich diese Selbstbestimmung bereits zu eigen gemacht haben, dazu gehören Belgien, Spanien, Irland, Luxemburg und Dänemark."

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