Frankreich: Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen

Claudine Monteil und Emmanuel Macron nehmen einer Zeremonie zur Verankerung des Abtreibungsrechts in der französischen Verfassung, am 8. März 2024.
Claudine Monteil und Emmanuel Macron nehmen einer Zeremonie zur Verankerung des Abtreibungsrechts in der französischen Verfassung, am 8. März 2024. Copyright Gonzalo Fuentes/Copyright 2024 The AP. All rights reserved.
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Von Johanna Urbancik mit AP
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Frankreich hat als erstes Land in der Welt das Recht zur Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. Frauen dürfen nun bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben.

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Frankreich hat als erstes Land der Welt das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. Mit einer erforderlichen Drei-Fünftel-Mehrheit haben beide Parlamentskammern Mitte der Woche in Versailles eine historische Entscheidung getroffen. Frankreich strebt mit dieser Verankerung in der Verfassung eine führende Rolle in der Förderung von Frauenrechten weltweit an.

Präsident Emmanuel Macron nahm heute an der Zeremonie in Paris teil, bei der eine Druckerpresse aus dem 19. Jahrhundert benutzt wurde, um die Änderung im Dokument zu besiegeln. In seiner Rede zum Internationalen Frauentag forderte Macron, dass das Recht auf Abtreibung in den EU-Grundrechtskodex aufgenommen wird.

Abtreibungsgesetze in Deutschland

In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Jedoch gibt es Ausnahmen, wie die Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB. Unter dieser Regelung bleibt ein Abbruch straffrei, wenn die Schwangere den Eingriff wünscht, eine staatlich anerkannte Beratungsstelle aufgesucht und einen Beratungsschein erhalten hat. 

Der Abbruch muss innerhalb der ersten zwölf Wochen seit Empfängnis von einem Arzt durchgeführt werden. Zudem darf der durchführende Arzt nicht die Beratung durchgeführt haben. In einigen Fällen bleibt die Schwangere bis zu 22 Wochen nach Empfängnis straflos, wenn der Abbruch von einer anderen Beratungsstelle durchgeführt wird. 

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt zudem straffrei, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Eine medizinische Indikation besteht bei Lebensgefahr oder ernsthafter gesundheitlicher Beeinträchtigung der Schwangeren. Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt wie Vergewaltigung basiert.

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