In Italien ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, das es Schwangerschaftsgegnern erlaubt, Frauen in Kliniken aufzusuchen. Gegner befürchten, dass das Gesetz die Autonomie der Frauen gefährden könnte. Meloni bezeichnete die Kritik als "Fake News".
Der italienische Senat hat ein Gesetz gebilligt, das Abtreibungsgegnern den Zugang zu Frauen ermöglicht, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Laut Gesetz dürfen medizinisch nicht qualifizierte Gruppen die Frauen in medizinischen Einrichtungen und Beratungsstellen aufsuchen.
Gesetz könnte Autonomie der Frauen gefährden
Kritiker befürchten, dass die neue Regelung die Autonomie der Frauen gefährden könnte.
"Das geschieht bereits in einigen Regionen. Personen von denen man nicht weiß, welche Qualifikation sie überhaupt haben", sagte Silvana Agatone, Gynäkologin.
"Auf jeden Fall haben sie nicht studiert. Sie haben keine Prüfungen abgelegt, um mit Frauen über Themen zu sprechen, für die es in der Beratungsstelle bereits hochqualifiziertes Personal gibt, das sich damit befasst."
Meloni bezeichnete Kritik an neuem Gesetz als "Fake News"
Die italienische Ministerpräsidentin, Geogria Meloni, die mit dem Slogan „Gott, Vaterland und Familie“ in den Wahlkampf gezogen ist, hat betont, dass sie das Gesetz von 1978 nicht zurücknehmen, sondern es lediglich vollständig umsetzen will.
Sie bezeichnete die Kritik gegen die Gesetzesänderung als „Fake News“ und erinnerte daran, dass das Gesetz 194 bereits Maßnahmen zur Verhinderung von Abtreibungen vorsieht. Dazu gehört auch die Beratung schwangerer Frauen über Alternativen.
"Ich glaube, dass wir eine freie Entscheidung garantieren müssen. Ich glaube aber auch, dass man über alle notwendigen Informationen verfügen muss, um eine freie Entscheidung zu treffen. Das ist es, was das Gesetz 194 vorsieht, und ich denke, dass es richtig ist", so Meloni.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Italien seit 1978 bis zur zwölften Schwangerschaftswoche auf Antrag erlaubt. Doch der Zugang ist nicht immer gewährleistet. Das Gesetz erlaubt es dem Gesundheitspersonal, die Durchführung des Abbruchs zu verweigern.