EventsVeranstaltungen
Loader

Find Us

FlipboardLinkedinInstagramTelegram
Apple storeGoogle Play store
WERBUNG

EU: Übermittlung personenbezogener Daten in die USA rechtmäßig

Datenspeicher in Aktion
Datenspeicher in Aktion Copyright AP Photo/Susanne Lindholm, Scanpix Sweden
Copyright AP Photo/Susanne Lindholm, Scanpix Sweden
Von Alice TideyEuronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied
Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Brüssel gab am Montag bekannt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an die USA rechtmäßig erfolgen kann, wenn Garantien für den Zugriff von Geheimdiensten und die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs für in der EU ansässige Personen sichergestellt werden.

WERBUNG

Die EU-Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an die USA rechtmäßig erfolgen kann. Zuvor müssen allerdings Garantien für den Zugang von Geheimdiensten und für die Schaffung eines Rechtsbehelfs für in der EU ansässige Personen gegeben werden.

Der Angemessenheitsbeschluss bedeutet, dass Washington ein mit der EU vergleichbares Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.

Die Einigung kommt drei Jahre, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) den vorherigen Angemessenheitsbeschluss zum EU-US-Datenschutzschild für ungültig erklärt hatte, und mehr als ein Jahr, nachdem die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden eine grundsätzliche Einigung über einen neuen transatlantischen Rahmen für den Datenverkehr erzielt hatten.

In der Zwischenzeit unterzeichnete Biden eine Verordnung zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten für die US-Geheimdienste und zur Schaffung eines neuen unabhängigen und verbindlichen Mechanismus, mit dem Einzelpersonen Rechtsmittel einlegen können, wenn sie glauben, dass ihre Daten zu Unrecht von Geheimdiensten erhoben wurden.

"Ich begrüße die wichtigen Verpflichtungen, die die USA eingegangen sind. Damit die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind, und damit wir die wirtschaftlichen Beziehungen vertiefen können", sagte von der Leyen in einem Tweet als Reaktion auf die Ankündigung am Montag.

Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (NOYB), eine Nichtregierungsorganisation unter der Leitung des Datenschutzaktivisten Max Schrems, der frühere Angemessenheitsbeschlüsse erfolgreich angefochten hat, kündigte bereits an, dass es sich erneut an die Gerichte wenden werde.

Er argumentiert, dass dieser neue Versuch, einen transatlantischen Datenschutzrahmen zu schaffen, "größtenteils eine Kopie des gescheiterten 'Privacy Shield'" sei und dass das grundlegende Problem in den US-Gesetzen für Auslandsnachrichtendienste "nicht angegangen wurde".

"Wir haben bereits verschiedene Optionen für eine Anfechtung in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Pingpong satt haben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Angelegenheit Anfang nächsten Jahres wieder vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird", so Schrems in einer Erklärung.

Neuer Rahmen ist "wesentlich anders"

Auf die Aussicht auf weitere Rechtsstreitigkeiten angesprochen, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders gegenüber Reportern: "Ich bin sicher, dass wir sehr gute Argumente haben, um zu zeigen, dass wir jetzt ein ganz anderes System haben".

Er sagte, Brüssel habe "signifikante Änderungen des US-Rechtsrahmens" erreicht, um die zuvor vom EuGH aufgestellten Anforderungen zu erfüllen, und dass "dieser neue Rahmen sich wesentlich vom EU-US-Datenschutzschild unterscheidet".

"Warum sollte man ein neues System nicht erst einmal testen, bevor man mit seiner Kritik zu weit geht", fügte er hinzu.

Er betonte beispielsweise, dass der Rechtsbehelfsmechanismus kostenlos und in allen EU-Sprachen verfügbar sein werde, da die Beschwerden über die nationalen Datenschutzbehörden eingereicht würden.

Sie werden dann an den Europäischen Datenschutzausschuss weitergereicht, der sie an die USA weiterleitet, wo sie zunächst vom so genannten "Civil Liberties Protection Officer" der US-Geheimdienste untersucht werden. Sie werden damit beauftragt, zu bewerten, ob die Geheimdienste die Privatsphäre und die Grundrechte beachtet haben und ob die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden.

Sollte der EU-Kläger mit dieser ersten Bewertung nicht einverstanden sein, kann die Beschwerde an ein neu geschaffenes Datenschutzprüfungsgericht (Data Protection Review Court, DPRC) weitergeleitet werden, das sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die nicht der US-Regierung angehören, nicht ohne Grund entlassen werden können und keine Anweisungen von der Regierung erhalten.

Dieses neue unabhängige Gremium erhält die Befugnis, Beschwerden zu untersuchen und kann verbindliche Abhilfeentscheidungen treffen, einschließlich der Löschung der Daten.

Julia Kaufmann, IT- und Datenpartnerin bei Osborne Clarke, einer internationalen Rechtskanzlei mit Sitz in London, erklärte gegenüber Euronews, dass die Durchführungsverordnung, auf die sich der neue Angemessenheitsbeschluss stützt - EO 14086 - sicherstellt, dass die gewährten Rechte "allen Personen unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz gewährt werden".

"Ich kann in EO 14086 nichts finden, was die Aussage von Herrn Schrems stützen würde, dass die vorgesehenen Rechte auf US-Personen beschränkt sind."

WERBUNG

"Die Frage ist nicht, ob alle in einer Verfassung gewährten Rechte auch für Nicht-Staatsbürger gelten, sondern ob die Gesetze und Praktiken in einem Drittland aus Sicht der EU angemessen sind. Was wir zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht wissen, ist, ob die tatsächliche Praxis in den USA den Gesetzen folgen wird. Das wird die EU-Kommission überwachen müssen und hat sich dazu verpflichtet", fügte sie hinzu.

Der Angemessenheitsbeschluss wird am Dienstag in Kraft treten, wobei eine erste Überprüfung innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten stattfinden soll, "um zu überprüfen, ob alle relevanten Elemente des US-Rechtsrahmens in der Praxis wirksam funktionieren", so die Kommission in einer Erklärung.

Weitere Überprüfungen werden dann mindestens alle vier Jahre stattfinden.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Spitzenkandidatin der Grünen ist entschlossen, die EU trotz rechter Gegenreaktionen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu halten

Europawahlen: Was wollen die Wähler, und was versprechen die Kandidaten?

Libanon erhält 1 Milliarde Euro: EU will Flüchtlingsstrom eindämmen