Flug annuliert und umgebucht: Welche Rechte haben Reisende?

Passagiere schauen auf die Abflugtafel am Flughafen Heathrow in London, Montag, 28\. August 2023\.
Passagiere schauen auf die Abflugtafel am Flughafen Heathrow in London, Montag, 28\. August 2023\. Copyright AP Photo/Alberto Pezzali
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Von Charlotte EltonRita Palfi
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Immer wieder kommt es vor, dass Flüge ausfallen oder verschoben werden. Doch wenn Reisende ihre Rechte kennen, kann eine Entschädigung oder ein Ersatzflug winken.

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Zu Beginn der Woche kam es aufgrund eines technischen Problems mit der Flugsicherung erhebliche Störungen im Flugverkehr in Großbritannien. Hunderte Flüge wurden annulliert oder verspäteten sich.

Die nationale Flugsicherung des Landes entschuldigte sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und erklärte, sie habe das technische Problem, das ihr Planungssystem betroffen habe, "erkannt und behoben". Man arbeite "jetzt eng mit den Fluggesellschaften und Flughäfen zusammen, um die betroffenen Flüge so effizient wie möglich abzuwickeln", hieß es in einer Erklärung.

Tausende Fluggäste müssen jedoch weiterhin mit Verspätungen rechnen. Es ist die verkehrsreichste Zeit des Jahres für Flugreisen, da viele Sommerferien zu Ende gehen und am Montag auch noch der Feiertag "Summer Bank Holiday" im Vereinigten Königreich war. Wenn Sie betroffen sind, worauf haben Sie nun Anspruch?

Flug gestrichen: Was kann ich tun?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie das Recht, zwischen einer Erstattung, einer anderweitigen Beförderung oder ggf. einem Rückflug zu wählen. Wenn Sie sich für eine dieser drei Möglichkeiten entscheiden, haben Sie jedoch keinen Anspruch mehr auf die anderen beiden.

Die Fluggesellschaft muss versuchen, Sie so schnell wie möglich an Ihren Zielort zu bringen, auch wenn das bedeutet, dass Sie mit einer anderen Fluggesellschaft reisen müssen. Möglicherweise ist die Airline nicht in der Lage, Ihnen so schnell wie möglich eine anderweitige Beförderung oder einen Rückflug zu vergleichbaren Bedingungen anzubieten. In diesem Fall muss sie Ihnen die Flugkosten erstatten.

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht die Wahl lässt, Ihr Ticket umzubuchen, Sie aber ein anderes Ticket kaufen, um unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen nach Hause zu kommen, muss sie Ihnen die Preisdifferenz zwischen Ihrem ursprünglichen und den Kosten für das neue Ticket erstatten.

Sie haben auch dann ein Wahlrecht, wenn die Annullierung nach dem Abflug des Flugzeugs erfolgt, das jedoch gezwungen war, zum Abflughafen zurückzukehren. Wenn Sie die Umbuchung akzeptieren, gilt dies nicht mehr als Annullierung, sondern als Verspätung. Vergessen Sie nicht, dass Sie das Datum frei wählen können - d.h. Sie müssen nicht die frühestmögliche Reise antreten.

Die Fluggesellschaften sind außerdem verpflichtet, Ihnen bei der Erstattung die Wahl zwischen Bargeld oder einem Gutschein zu lassen.

AP Photo/Frank Augstein
Reisende Flughafen Heathrow in London (Archivbild)AP Photo/Frank Augstein

Was geschieht, wenn mein Flug Verspätung hat?

Bei einer Flugverspätung haben Sie leicht unterschiedliche Rechte, die zum Teil von der Dauer der Verspätung und der Entfernung Ihrer Reise abhängen. Sie haben Anspruch auf Hilfeleistung, wenn die Verspätung beim Abflug mindestens zwei Stunden beträgt, und auf Erstattung sowie einen Rückflug, wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt.

Hat Ihr Flug bei Abflug eine Verspätung von zwei Stunden bei einer Entfernung von weniger als 1.500 km, von drei Stunden bei einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.000 km oder von vier Stunden bei jedem anderen Flug, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen Mahlzeiten, Erfrischungen, eine Unterkunft und bei Bedarf einen Transfer zur Unterkunft anbieten. Sie haben auch das Recht auf kostenlose Telefonate, E-Mails, ja sogar Faxe.

Wenn Sie dafür etwas bezahlen müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen das Geld zurückerstatten. Denken Sie nur daran, die Quittungen aufzubewahren und nicht mehr auszugeben als nötig, es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie eine Erstattung für Luxushotels oder Alkohol erhalten.

Haben alle annullierten Flüge Anspruch auf Entschädigung?

Nach Aussage der britischen Zivilluftfahrtbehörde könne man keine Entschädigung erwarten, "wenn die Fluggesellschaft keine Schuld trifft".  So etwa gibt es für Störungen, die durch extreme Wetterbedingungen, Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungsmitarbeitern oder andere "außergewöhnliche Umstände" verursacht werden, keine Entschädigung.

AP Photo/Olivier Matthys
A flight information board shows cancelled flights due to a strike on June 20, 2022 at Brussels International Airport.AP Photo/Olivier Matthys

In anderen Fällen, in denen die Fluggesellschaft die Schuld trägt und Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum annulliert wird, könnten Sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese beträgt 250 Euro pro Person für Flüge bis zu 1.500 km sowie 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km. Bei allen Flügen über 3.500 km liegt sie bei 600 Euro.

Das bedeutet auch, dass die Chancen, dass Ihr Flug stattfindet, höher sind, wenn Sie zwei Wochen vor Ihrer Reise keine Benachrichtigung über die Annullierung erhalten. Sie könnten auch Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen. Wie bei Annullierungen hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke ab.

Für welche Flüge kann ich eine Entschädigung erhalten?

Ob Sie durch EU-Verordnungen geschützt sind, hängt von einer Reihe von verschiedenen Faktoren ab. Doch ist es vielleicht nicht so eindeutig, wie Sie denken.

Die EU-Verordnungen gelten, wenn:

  • Ihr Flug innerhalb der EU stattfindet, unabhängig davon, welche Fluggesellschaft ihn durchführt
  • Ihr Flug von außerhalb der EU ankommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • Ihr Flug aus der EU abfliegt, unabhängig davon, welche Fluggesellschaft ihn durchführt.

Damit eine Beschwerde oder Klage Erfolg hat, ist es wichtig, dass es nicht Ihre Schuld war, dass Sie den Flug nicht antreten konnten. Vergewissern Sie sich, dass Sie mindestens zwei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen eintreffen und ein gültiges Ticket und eine bestätigte Reservierung vorweisen können.

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Flugfreie Alternativen

Wenn Sie noch keinen Flug gebucht haben, sollten Sie auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen. Denn Europa kann man mit einem Schienennetz von mehr als 200.000 km schon als Paradies für Bahnreisende bezeichnen.Warum also nicht einmal Italien oder Spanien aus dem Zugfenster betrachten?

Das ist auch besser für die Umwelt: Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur verursacht der Zugverkehr 14 Gramm CO2-Emissionen pro Personenkilometer. Bei Flugreisen werden auf der gleichen Strecke 285 Gramm ausgestoßen - mehr als das 20-fache.

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